Aktuelle Themen des Deutschen Bundestages
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Max Lucks setzt sich für Umweltschützerinnen aus Kolumbien ein
Es ist eines der für Aktivisten gefährlichsten Länder der Welt, sagt der Bundestagsabgeordnete Max Lucks (Bündnis 90/Die Grünen): Kolumbien. Dort setzt er sich für Umweltschützerinnen und Menschenrechtsverteidigerinnen ein. Lucks ist Mitglied im Menschenrechtsausschuss und menschenrechtspolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen. Sich für die Menschenrechte einzusetzen, bedeutet für den Abgeordneten aus dem Wahlkreis Bochum I auch, konkret einzelnen Betroffenen zu helfen. Er hat daher Patenschaften im Rahmen des Programms „Parlamentarier schützen Parlamentarier“ (PsP) übernommen. In dem Programm engagieren sich deutsche Abgeordnete für bedrohte Kolleginnen und Kollegen, Menschenrechtlerinnen und Menschenrechtler weltweit. Einsatz für Yuly Velásquez Briceño und Jani Silva So gilt sein Engagement zwei Umweltaktivistinnen und Menschenrechtsverteidigerinnen, die sich in Kolumbien für sauberes Wasser und die traditionelle Fischerei stark machen, die durch die Förderung von Erdöl, aber auch durch gewaltsame Auseinandersetzungen krimineller Banden gefährdet sind: Yuly Velásquez Briceño und Jani Silva. „Wegen ihres mutigen Einsatzes werden die beiden Frauen immer wieder bedroht und angegriffen und leben so in großer Unsicherheit“, erklärt Lucks. Ihre Aufnahme in das Menschenrechtsprogramm des Deutschen Bundestages sei geeignet, ihre Arbeit zu würdigen und ihnen den Rücken zu stärken. Kampf um sauberes Wasser, angestammte Lebensräume Zu den natürlichen Schätzen Kolumbiens gehören nicht nur die reiche Flora und Fauna des tropischen Regenwaldes, sondern auch fossile Rohstoffe. An vielen Stellen in Kolumbien wird Erdöl gefördert. Was einerseits Arbeitsplätze und Wohlstand bedeutet, schafft andererseits Umweltprobleme und spaltet die Gesellschaft, erläutert Lucks. So beraubt die Erdölförderung Fischerfamilien ihrer angestammten Lebensgrundlage, da die Erdölindustrie große Waldflächen rodet und es immer wieder zu Lecks und Verschmutzungen des Wassers kommt. Konflikt mit Konzernen Yuly Velásquez Briceño, kämpft daher in der Region Barrancabermeja im Norden Kolumbiens mit ihrem Verband für traditionelle Fischerei, Umweltschutz und Tourismus (Federación de Pescadoresartesanales, ambientalistas, y turísticos del departamento de Santander, FEDEPESAN) für den Erhalt von Flüssen, Feuchtgebieten und Fischbeständen, geht öffentlich und juristisch gegen Umweltverschmutzung und Korruption vor und stellt sich dafür auch einem staatlichen Erdöl-Unternehmen in den Weg. Jani Silva setzt sich mit ihrer Organisation zur Verteidigung der traditionellen Lebensweise der Kleinbauern (Asociación de Desarrollo Integral Sostenible de La Perla Amazónica, ADISPA) in ihrer Heimatregion Puntomayo im Süden Kolumbiens für Artenvielfalt, Aufforstung, den Schutz des Wassers und die Rechte der Kleinbauern ein und ist ebenfalls mit dort tätigen Energieunternehmen aneinander geraten. Eine Erdölfirma habe dort eine Fördererlaubnis für Flächen, die sich mit der Gemeinde La Perla Amazónica überschneiden, die sich dem Schutz der Natur und der traditionellen Lebensweise der Kleinbauern verschrieben hat, erzählt Lucks. Nun sollen viele Bewohner ihr Land verlassen. Nicht nur der Flächenverbrauch beraube die Gemeinde ihrer angestammten Lebensgrundlagen. Bisher habe es zudem mindestens zwei Öllecks gegeben. Dadurch würden Wasserquellen verunreinigt, von denen die örtliche Bevölkerung abhängig ist. Umweltschutz- und Menschenrechtsorganisationen sowie die internationale Presse berichten regelmäßig über das Engagement der beiden Kolumbianerinnen. Gegenwind durch Gewaltakteure Beiden Menschenrechtlerinnen und ihren Organisationen, die ganz unabhängig voneinander arbeiten, machen zudem kriminelle Banden zu schaffen, die im Kokainanbau, Drogenhandel und anderen illegalen Branchen gewaltsam eigene wirtschaftliche Interessen verfolgen, um Reviere und Schmuggelrouten kämpfen und die Kontrolle über weite Gebiete und Gewässer anstreben. Teilweise hätten diese Gewaltakteure bereits in den Energiekonzernen Fuß gefasst und versuchten, auch den kolumbianischen Staat zu unterwandern, weiß Lucks. „Velásquez Briceño und Silva riskieren ihr Leben, denn ihr Engagement ist bewaffneten Gruppen im Land ein Dorn im Auge.“ Der Friedensvertrag von 2016 zwischen der kolumbianischen Regierung und der Guerilla-Organisation FARC, die sich unter anderem mit Drogenhandel finanzierte, konnte den großflächigen Anbau von Koka in dem südamerikanischen Land nicht stoppen. Kolumbien gilt als weltgrößter Produzent von Kokain, mit dessen illegalem Anbau sich viele Bauern ihre Existenz sichern. Organisationen wie ADISPA versuchen dagegen zu halten, indem sie Alternativen fördern. Die Friedensverhandlungen mit unterschiedlichen gewalttätigen Gruppen ziehen sich hin. Diese liefern sich unterdessen weiter erbitterte Kämpfe um die Kontrolle der Koka-Wirtschaft. Bedrohungen und Vertreibungen Seit Yuly Velásquez Briceño und ihre Organisation die Aktivitäten der Ölgesellschaft und der bewaffneten Gruppen in Schutzgebieten öffentlich anprangern und auch juristisch gegen die Ölgesellschaft Ecopetrol vorgehen, erfahre die Aktivistin Gewalt, erzählt Lucks: Einschüchterungs- und Erpressungsversuche, Übergriffe bei Protestaktionen, Schüsse nahe ihrem Haus, Todesdrohungen per Telefon. Durch die jahrelange Gewalt der bewaffneten Gruppen sahen sich 26 Fischerfamilien, darunter auch die von Velásquez Briceño, die in der Nähe der Seen und Flüsse rund um die Stadt Barrancabermeja leben, in den vergangenen Sommermonaten gezwungen, ihr Zuhause zu verlassen. Nur unter Begleitung der Behörden konnten sie Mitte August zurückkehren. Trotzdem kam es auch danach zu erneuten Repressionen, sogar seitens des Staates. So ordnete die Stadt die Schließung eines Mitglieder-Treffpunkts von FEDEPESAN an. Lucks findet: „Die kolumbianischen Behörden unternehmen nicht genug, um Velásquez Briceño und die Mitglieder des Verbandes zu schützen.“ So hätten es Aktivistinnen wie Velásquez Briceño neben umweltfeindlichen Unternehmen und der Gewalt der Guerilla auch noch mit gleichgültigen Behörden zu tun. Zwielichtige Rolle des Staates Auch Jani Silva, ihre Familie und die Mitglieder von ADISPA werden wegen ihres Engagements seit mehreren Jahren massiv bedroht, erhalten Morddrohungen bewaffneter Milizen, die an einer wirtschaftlichen Nutzung der Region nach ihrer Lesart interessiert sind. Mehr als einmal musste die Umweltschützerin seit 2017 ihren Wohnort wechseln, weil sich ihre Sicherheitslage dramatisch verschärfte. Im September 2024 wurde ihr per Telefon gedroht, man werde sie durch einen Sprengstoffanschlag auf das zu ihrem Schutz eingesetzte, gepanzerte Fahrzeug töten. Menschenrechtsorganisationen und Medien berichteten. Zur zwielichtigen Rolle des kolumbianischen Staates gehört, dass Jani Silva eine von 130 Vertreterinnen und Vertretern der kolumbianischen Zivilgesellschaft ist, die illegal von Militäreinheiten ausspioniert wurden, wie 2020 bekannt wurde. Zwar erhalten die Umweltaktivistin und weitere Mitglieder ihrer Organisation seit 2017 Personenschutz seitens des Staates. Lucks attestiert Regierung und Behörden in Kolumbien, dass diese bemüht seien. Der kolumbianische Staat habe entsprechende Schutzeinheiten und Schutzprogramme, „aber diese reichen häufig nicht aus und können den Schutz der betroffenen Personen nicht vollständig garantieren“. Die Übergriffe auf die beiden Menschenrechtlerinnen hörten nicht auf, weil die angebotenen Schutzmaßnahmen „zu reaktiv“ seien. „Die Behörden laufen immer neuen Bedrohungen hinterher“, konstatiert Lucks. Die Sorge um die Sicherheit von Jani Silva und anderen, die sich in Kolumbien für Menschenrechte, Landrechte und den Umweltschutz einsetzen, bleibe. PsP trägt zum Schutz der Aktivistinnen bei Neben umfassenden Schutzmaßnahmen für Menschenrechtsverteidiger gelte es, die Täter vor Gericht zu stellen und die strukturellen Ursachen der Gewalt zu bekämpfen. In Kolumbien hätten sich Politik, Gesellschaft und ehemalige Gewaltakteure allerdings auf einen Friedensprozess verständigt, der auf dem Grundsatz der Straflosigkeit basiert. Und schließlich reiche der Arm des Staates weiterhin nicht bis in alle Landesteile, um geltendes Recht durchzusetzen. Bei einem Treffen mit Lucks im September 2025 in Berlin berichtete Jani Silva, dass die Sicherheitssituation in ihrer Region immer noch angespannt sei. Sie erhalte daher weiterhin Personenschutz – zwei Bodyguards und ein gepanzertes Fahrzeug - und bleibe, soweit es sich einrichten lasse, zu Hause. Das von der Organisation „Peace Brigades International“ gestellte Angebot sei allerdings durch Budgetkürzungen gefährdet. Lucks, der bereits beide Aktivistinnen getroffen hat und die Situation in Kolumbien aus eigener Anschauung kennt, fordert, der kolumbianische Staat solle sich nun ernsthaft um einen lückenlosen Schutz der Frauen bemühen. Die Patenschaften im PsP-Programm des Bundestages würden dazu beitragen, die Verantwortlichen in Kolumbien zu sensibilisieren, das Schutzniveau zu erhöhen. Der Bundestag genieße in Kolumbien wegen der deutschen Unterstützung des Friedensprozesses hohes Ansehen, erinnert Lucks. „Wir nutzen unsere Reputation für den Schutz der Aktivisten.“ „Beeindruckend, inspirierend, unterstützenswert“ Die beiden Frauen kämpften unter widrigen Umständen, teils unter Lebensgefahr, für den Erhalt der Natur und ihrer Heimat, sagt Lucks. Ihre Projekte vor Ort seien ein wichtiger Beitrag für einen dauerhaften Frieden in Kolumbien. Dabei legten die beiden einen beeindruckenden Mut an den Tag, zeigten Verantwortungsbewusstsein und seien Vorbilder und Hoffnungsträger. Auch das gelte es mit der Patenschaft zu zeigen. Faszinierend sei, wie die Aktivistinnen sich gegen die Macht von Unternehmen und bewaffnete Gruppen stellten, eine Fischerin, mit dem Fischernetz als Symbol, eine Gegenmacht gegen große Konzerne organisiere, und bereits Erfolge errungen hätten. „Der unglaubliche Optimismus und Zukunftsmut“, mit dem diese Aktivistinnen ihre Lebensgrundlagen schützen und sich mächtigen Akteuren entgegenstellen, inspiriere und motiviere ihn, sagt Menschenrechtspolitiker Lucks. Es sei für ihn sofort klar gewesen, diese Persönlichkeiten für Patenschaften im PsP-Programm vorzuschlagen. Die Patenschaft mit Yuly Velásquez Briceño besteht seit Juni 2024, die mit Jani Silva seit Februar 2025. Für ihr mutiges Handeln erhielt Yuly Velásquez Briceño auch Anerkennung in Form des Menschenrechtspreises 2024 der deutschen Amnesty-Sektion und Jani Silva wurde mit dem Hessischen Friedenspreis 2024 ausgezeichnet. Unterstützung der nationalen Versöhnungspolitik „An Beispielen wie denen von Jani und Yuly entscheidet sich der Friedensprozess in Kolumbien“, erklärt der Außen- und Menschenrechtspolitiker. „Wir müssen alles daran setzen, Präsident Gustavo Petro bei seiner nationalen Versöhnungspolitik zu unterstützen.“ Große Teile der Guerilla seien bereits transformiert, die Sondergerichtsbarkeit arbeite. Fälle wie die von Jani und Yuly machten Hoffnung, da deren Engagement von den kolumbianischen Behörden gewürdigt werde. Die Regierung aber habe mit Jahrzehnte alten Konflikten zu kämpfen – und es bei der Aufarbeitung der Bürgerkriegsverbrechen mit einer Generationenaufgabe zu tun. Dabei könne sie die Unterstützung der Staatengemeinschaft gebrauchen. Lucks fordert, die Menschenrechtslage in den bilateralen Beziehungen entschlossener zu thematisieren: „Wir müssen klarmachen, dass uns das etwas bedeutet.“ So sei in dem deutsch-kolumbianischen Sicherheitsabkommen der Menschenrechtsaspekt nur „unzureichend berücksichtigt“. Dabei solle man diesen Bereich in die Ausbildung der Sicherheitskräfte einbeziehen, damit Aktivisten wie Jani und Yuly künftig nicht mehr auf internationalen Schutz angewiesen seien. Es gehe letztlich auch um uns selbst, so die zentrale Botschaft von Lucks: „Menschenrechte sind für uns nur sicher, wenn wir sie auch für andere sichern.“ Daher müssten Deutschland und Europa für eine werteorientierte, menschenrechtsbasierte Außenpolitik stehen, die anderen – und damit auch uns – helfe. Das parlamentarische Patenschaftsprogramm stehe beispielhaft für diesen Ansatz – mit dem „Ziel, dass wir solche Fälle irgendwann nicht mehr haben“. Bis dahin gelte: Nur wenn Jani Silva, Yuly Velásquez Briceño und ihre Mitstreiterinnen sicher sind, können sie sich weiterhin für den Umwelt- und Menschenrechtsschutz einsetzen. (ll/02.04.2026) -
Karsten Wildberger und Stefanie Hubig stellen sich den Fragen der Abgeordneten
Die Sitzungswoche beginnt am Mittwoch, 15. April 2026, mit der eineinhalbstündigen Regierungsbefragung. Darin stellen sich der Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung, Dr. Karsten Wildberger (CDU), und Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig (SPD) den Fragen der Abgeordneten. In Sitzungswochen können die Abgeordneten des Deutschen Bundestages mittwochs nach der Sitzung des Bundeskabinetts über die dort besprochenen Vorhaben Auskunft erhalten und Fragen an die Bundesregierung stellen. Die Regierungsbefragung im Plenum dient der Erstinformation der Abgeordneten. Sie beginnt mit je bis zu achtminütigen Berichten der Bundesministerinnen oder -minister zu Themen der morgendlichen Sitzung. Anschließend kann zunächst zu diesen Themen, dann zu weiteren Themen der Kabinettssitzung und schließlich zu sonstigen Angelegenheiten gefragt werden. (eis/30.03.2026) -
Fragestunde am 15. April
Im Anschluss an die Regierungsbefragung folgt am Mittwoch, 15. April 2026, die Fragestunde. Getrennt nach Ressorts beantworten Vertreter der Bundesregierung 45 Minuten lang Fragen, die von den Abgeordneten vorab schriftlich eingereicht wurden. Jeder Abgeordnete kann vorab bis zu zwei Fragen an die Bundesregierung einreichen. Nach der regelmäßig durch einen Parlamentarischen Staatssekretär oder einen Bundesminister erfolgenden Beantwortung können der Fragesteller, aber auch andere Abgeordnete des Deutschen Bundestages Zusatzfragen stellen und so die Bundesregierung zu weiteren Stellungnahmen zwingen. Reicht die Zeit nicht aus, werden noch nicht aufgerufene Fragen von der Regierung schriftlich beantwortet. Ebenso kann der Fragesteller vorab um schriftliche Beantwortung bitten, wenn er aufgrund der Teilnahme an einer Ausschusssitzung daran gehindert ist, seine Frage mündlich zu stellen. (eis/30.03.2026) -
Umsetzung europäischer Regelungen zum Ökodesign
Der Bundestag befasst sich am Mittwoch, 15. April 2026, mit einem Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Modernisierung der nationalen Umsetzung von europäischen Regelungen zum Ökodesign, zur Energieverbrauchskennzeichnung und zu weiteren Regelungen“ ( 21/5141). Nach der ersten Lesung soll die Vorlage zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie überwiesen werden. Gesetzentwurf der Bundesregierung Ziel des Entwurfes ist es laut Bundesregierung, die nationale Umsetzung europäischer Regelungen zu Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung zu modernisieren, da die bestehenden Regelungen teilweise nicht mehr mit bestehendem EU-Recht konform seien. Verbraucherinnen und Verbraucher profitierten von konformen Ökodesign-Produkten und korrekten Energielabeln, heißt es. So könnten sie nachhaltige Kaufentscheidungen treffen und durch geringere Energieverbräuche und langlebigere Produkte profitieren. Daneben böten Ökodesign und die Energieverbrauchskennzeichnung von Produkten auch Chancen im Hinblick auf die Stärkung der Innovationskraft der Industrie. Deutsche Hersteller seien bereits heute für effiziente und langlebige Produkte bekannt. Eine konsequente und schlagkräftige Marktüberwachung schützt sie laut Bundesregierung vor Marktverzerrungen durch nicht-konforme minderwertige Ökodesign-Produkte und fehlende oder falsche Energieverbrauchskennzeichnung. Verbesserte Sanktionsmöglichkeiten Daher sollen mit dem vorgelegten Gesetz die Sanktionsmöglichkeiten der Marktüberwachungsbehörden zur Ahndung von Verstößen gegen die bestehenden europäischen Rechtsverordnungen im Bereich Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung aktualisiert und mit den bereits bestehenden Sanktionsmöglichkeiten – wie etwa dem Marktüberwachungsgesetz - harmonisiert werden. Das schaffe gleiche Startbedingungen für alle Marktteilnehmer. Die Umsetzung erfolge dabei bürokratiearm unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Industrie und unter Wahrung der Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher. (hau/01.04.2026) -
Debatte über Wissenschafts- und Meinungsfreiheit an Universitäten
Der Bundestag berät am Mittwoch, 15. April 2026, einen von der AfD-Fraktion angekündigten Antrag mit dem Titel „Wissenschafts- und Meinungsfreiheit an deutschen Universitäten und Hochschulen wirksam schützen – Offenen Diskurs sowie freie Forschung und Lehre sichern“. Für die Debatte sind 30 Minuten eingeplant. Anschließend soll der aktuell noch nicht vorliegende Antrag dem federführenden Ausschuss für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung zur weiteren Beratung überwiesen werden. (hau/30.03.2026) -
Erste Lesung zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes
Die Bundesregierung will die Barrierefreiheit in Deutschland sowohl im privaten als auch im öffentlichen Bereich umfassend verbessern. Den Gesetzentwurf „zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG)“ (21/5140) dazu berät der Bundestag am Donnerstag, 16. April 2026, in erster Lesung. Eine Stunde ist für die Debatte vorgesehen. Der Gesetzentwurf soll im Anschluss an die Ausschüsse überwiesen werden. Federführend bei den weiteren Beratungen soll der Ausschuss für Arbeit und Soziales sein. Teil der Debatte sind auch zwei Oppositionsanträge. Der Antrag der AfD-Fraktion „Bürokratie abbauen, Teilhabe stärken – Für ein unbürokratisches Anerkennungssystem von Assistenzhunden“ (21/3668) sowie der von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen avisierte Antrag mit dem Titel „Barrierefreiheit für eine moderne und inklusive Gesellschaft ernsthaft umsetzen“ sollen ebenfalls dem federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen werden. Gesetzentwurf der Bundesregierung Der Gesetzentwurf sieht vor, das bewährte Regelungskonzept der „angemessenen Vorkehrungen“ auch im privaten Bereich anzuwenden. „Das heißt, private Anbieter von Gütern und Dienstleistungen ermöglichen im Bedarfsfall durch individuelle, praktikable Lösungen vor Ort den Zugang zu ihren Angeboten“, schreibt die Regierung. Statt detaillierter Barrierefreiheitsvorschriften setze das Regelungskonzept damit auf Eigenverantwortung und Dialog der Beteiligten. Dies trage auch der Tatsache Rechnung, dass schon heute viele private Anbieter den Zugang zu ihren Angeboten barrierefrei gestalten. Konkret sollen hierfür die verschiedenen Benachteiligungsgründe des Paragrafen 7 BGG, die bereits jetzt für die öffentliche Hand gelten, auf private Anbieter von Gütern und Dienstleistungen ausgeweitet werden. Menschen mit Behinderungen könnten so ihre Rechte auf gleichberechtigte Teilhabe effektiv durchsetzen. Gleichzeitig würden Unternehmen vor Überforderung geschützt, „denn sie müssen nur dann angemessene Vorkehrungen bereitstellen, wenn dies für sie keine unverhältnismäßige Belastung darstellt“. Es würden keine neuen Barrierefreiheitsstandards normiert und keine Berichts- und Dokumentationspflichten eingeführt. Leichte Sprache und Deutsche Gebärdensprache Zudem ist die Einrichtung eines Bundeskompetenzzentrums für Leichte Sprache und Deutsche Gebärdensprache bei der Bundesfachstelle für Barrierefreiheit geplant. Ziel sei es, die Behörden auf Bundesebene zu beraten, damit sie mehr öffentliche und politische Informationen in Gebärdensprache und Leichter Sprache zur Verfügung stellen. Der Entwurf sieht außerdem vor, dass benachteiligte Personen Beseitigung oder Unterlassung der Benachteiligung verlangen können. Gegen öffentliche Stellen nach Paragraf 12 sollen auch Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können. Künftig sollen neben Bescheiden, Allgemeinverfügungen, öffentlich-rechtlichen Verträgen und Vordrucken auch alle Nachfragen und Hinweise seitens der Behörden barrierefrei gestaltet werden. Außerdem sollen die Behörden die Pflicht haben, Menschen mit geistigen oder seelischen Behinderungen auf ihr Recht hinzuweisen, sich in einfacher und verständlicher Sprache beraten zu lassen. Schärfere Pflicht zur Herstellung von baulicher Barrierefreiheit Schließlich wird auch die Pflicht des Bundes zur Herstellung von baulicher Barrierefreiheit verschärft. Bauten des Bundes einschließlich der bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sollen im Rahmen von Bauaufgaben des Bundes entsprechend der allgemein anerkannten Regeln der Technik barrierefrei gestaltet werden. Der Bund solle vorhandene Barrieren in für den Publikumsverkehr öffentlich zugänglichen Gebäudeteilen der Bestandsbauten bis 2035 abbauen. Das Amt der oder des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen will die Bundesregierung mit dem Entwurf stärken. Dazu soll die frühzeitige Beteiligung der beauftragten Person bei allen Gesetzes-, Verordnungs- und sonstigen wichtigen Vorhaben normiert werden, „soweit die Vorhaben Fragen der Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen behandeln oder berühren“. Antrag der AfD-Fraktion Die AfD fordert in ihrem Antrag den leichteren Zugang zu Assistenzhunden durch den Abbau bürokratischer Hürden. Konkret verlangt sie einen Gesetzentwurf, der die aktuellen Regelungen durch ein nach niederländischem Vorbild ausgestaltetes, vereinfachtes Prüfungs- und Anerkennungsverfahren ersetzt. Ferner soll eine Übergangsregelung normiert werden, der zufolge ab Juli 2024 durchgeführte Prüfungen von Assistenzhunden nach niederländischem Vorbild entsprechend den Inhalten der Assistenzhundeverordnung (AHundV) aus nicht zugelassenen Ausbildungsstätten für die Dauer von zwölf Monaten anerkannt werden. Bis zum Inkrafttreten einer gesetzlichen Neuregelung soll für Betroffene mit nachweislichem Verfahrensstillstand ein Härtefallfonds sowie ein Gebührenmoratorium einrichtet werden. (che/hau/01.04.2026) -
Forderung nach einer Digitalsteuer wird beraten
„Big Tech fair besteuern – Digitalsteuer jetzt“ fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem von ihr angekündigten Antrag, der am Donnerstag, 16. April 2026, auf der Tagesordnung des Bundestages steht. Nach einstündiger Debatte soll der aktuell noch nicht vorliegende Antrag dem federführenden Finanzausschuss zur weiteren Beratung überwiesen werden. (hau/30.03.2026) -
Debatte über Wirksamkeit der deutschen Klimaschutzmaßnahmen
Die AfD-Fraktion fordert die „Beendigung aller deutschen Klimaschutzmaßnahmen aufgrund ihrer fehlenden Bedeutung im Weltmaßstab“. Einen so betitelten Antrag hat die Fraktion angekündigt. Er wird am Donnerstag, 16. April 2026, erstmals durch das Parlament beraten. Nach 60-minütiger Debatte soll der aktuell noch nicht vorliegende Antrag dem federführenden Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit zur weiteren Beratung überwiesen werden. (hau/30.03.2026) -
Überweisungen im vereinfachten Verfahren
Ohne Aussprache überweist der Bundestag am Donnerstag, 16. April 2026, Vorlagen zur weiteren Beratung an die Ausschüsse: Vertrag: Die Bundesregierung legt einen Gesetzentwurf zu dem Vertrag vom 12. März 2025 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik über die gemeinsame Staatsgrenze (21/5070) vor. Die Vorlage soll an den Innausschuss zur Federführung überwiesen werden. Mit dem Vertrag sollen die Regelungen über die gemeinsame Staatsgrenze im Interesse der freundschaftlichen Zusammenarbeit zwischen beiden Ländern auf eine „moderne Grundlage“ gestellt werden. Ziel ist es den Angaben zufolge, „durch die Neugestaltung der Regelungen die langfristige Bestandkraft des neuen Vertrags zu sichern sowie die Transparenz und Nachvollziehbarkeit des Grenzverlaufs zu verbessern“. Die bisherige Festlegung des Verlaufs der gemeinsamen Staatsgrenze bleibt unverändert, wie die Bundesregierung ausführt. Der neue Staatsvertrag ermögliche eine verbindliche Darstellung „des Verlaufs des festen, das heißt unbeweglichen Teils der Staatsgrenze anhand präziser digitaler Daten in Form eines Koordinatenverzeichnisses“. Der Bundesrat hat laut Vorlage am 27. März beschlossen, gegen den Gesetzentwurf keine Einwendungen zu erheben. (eis/31.03.2026) -
Abschließende Beratungen ohne Aussprache
Ohne Aussprache stimmt der Bundestag am Donnerstag, 16. April 2026, über mehrere Vorlagen ab: Petitionen: Das Parlament stimmt über 14 Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses ab. Dabei handelt es sich um Petitionen, die beim Bundestag eingegangen waren und vom Petitionsausschuss beraten wurden. Es handelte sich dabei um die Sammelübersichten 209 bis 222 (21/5009, 21/5010, 21/5011, 21/5012, 21/5013, 21/5014, 21/5015, 21/5016, 21/5017, 21/5018, 21/5019, 21/5020, 21/5021, 21/5022). Begrenzung der Amtszeit des Bundeskanzlers Darunter befindet sich auch eine Petition mit der Forderung, die Amtszeit des Bundeskanzlers auf zwei Legislaturperioden beziehungsweise acht Jahre zu begrenzen. Eine Amtszeitbegrenzung fördert aus Sicht des Petenten die politische Vielfalt und verhindert eine „Entfremdung des Bundeskanzlers von der Bevölkerung“. Darüber hinaus entstehe eine erhöhte Rechenschaftspflicht des Kanzlers, da sein politisches Wirken in kürzeren Abständen regelmäßig geprüft werde. Schließlich führe die Begrenzung zu einer dynamischeren Politik, da politische Entscheidungen nicht mehr aufgeschoben werden könnten, heißt es in der öffentlichen Petition (ID 154551). Ausschuss Durchgreifende verfassungsrechtliche Bedenken Die in der Sitzung des Petitionsausschusses am 25. März verabschiedete Beschlussempfehlung an den Bundestag sieht nun vor, das Petitionsverfahren abzuschließen, „weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte“. Angesicht der durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken, denen die Forderung begegne, vermag der Ausschuss keinen parlamentarischen Handlungsbedarf zu erkennen, heißt es in der Vorlage. Die Abgeordneten weisen in der Begründung zu ihrer Beschlussempfehlung darauf hin, dass das Grundgesetz (GG) nur für den Bundespräsidenten in Artikel 54 Absatz 2 Satz 2 GG eine Begrenzung der Amtszeit kenne. Eine Amtszeitbegrenzung für den Bundeskanzler würde aus Sicht des Ausschusses einer Verfassungsänderung bedürfen, da die Wahl beziehungsweise Wiederwahl des Kanzlers verfassungsrechtlich an keine solchen Voraussetzungen geknüpft sei. Erwägungen gegen eine Amtszeitbeschränkung Es gebe zudem praktische Erwägungen, die gegen eine Amtszeitbeschränkung sprächen. Eine Begrenzung auf Regierungsjahre berge das Problem in sich, dass das endgültige Ende der Amtszeit in den Zeitraum einer laufenden Legislaturperiode des Bundestages fallen könne, was mit der Praxis des bestehenden parlamentarischen Regierungssystems nur schwer vereinbar wäre. Würde die Anzahl der Amtsperioden des Bundeskanzlers nur auf zwei begrenzt, läge es etwa in der Hand des Koalitionspartners, die Amtszeit eines Bundeskanzlers dauerhaft deutlich vor dem regulären Ablauf der Legislaturperiode per Misstrauensvotum zu beenden und somit einen politischen Konkurrenten nachhaltig und gegebenenfalls bereits frühzeitig aus dem Amt des Bundeskanzlers zu verdrängen. Er könne im Fall der Begrenzung nach einer Neuwahl des Bundestages nicht erneut kandidieren. Die Machtarithmetik innerhalb von Koalitionsregierungen würde daher durch eine entsprechende Regelung „in einer vom Grundgesetz nicht vorgesehen Weise ausgestaltet“, heißt es. Der Ausschuss macht des Weiteren darauf aufmerksam, dass sich die Wahlrechtskommission in ihrem Abschlussbericht mit der Thematik befasst habe und mehrheitlich zum Ergebnis gekommen sei, dass eine Amtszeitbegrenzung zwar, anders als eine Mandatszeitbegrenzung, möglicherweise zu rechtfertigen wäre, „dennoch verfassungsrechtliche Bedenken an einer derartigen Regelung bestehen“. Im Ergebnis habe die Kommission empfohlen, von einer Begrenzung der Amtszeit abzusehen. (hau/eis/30.03.2026)