Aktuelle Themen des Deutschen Bundestages

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  1. Die Bundesregierung hat am Mittwoch, 13. Mai 2026, beschlossen, zu dem vom Bundestag verabschiedeten Gesetz über den Zugang zu Schuldnerberatungsdiensten für Verbraucher (21/1847(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/2458(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/2774(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/5883(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) die Einberufung des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes zu verlangen. Das geht aus einer Unterrichtung (21/5930(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) hervor. Der Bundestag hatte das Gesetz am 14. November 2025 mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen verabschiedet. Der Bundesrat jedoch hatte in seiner Sitzung am 8. Mai 2026 beschlossen, dem zustimmungspflichtigen Gesetz nicht zuzustimmen. Vorgaben der EU-Verbraucherkreditrichtlinie Mit dem Gesetz über den Zugang zu Schuldnerberatungsdiensten für Verbraucher (21/1847(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) sollen Vorgaben der EU-Verbraucherkreditrichtlinie 2023 / 2225 in deutsches Recht umgesetzt. Danach haben die Mitgliedstaaten sicherzustellen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher, die Schwierigkeiten bei der Erfüllung ihrer finanziellen Verpflichtungen haben oder haben könnten, Zugang zu unabhängigen Schuldnerberatungsdiensten erhalten, für die nur begrenzte Entgelte zu entrichten sind. Die Richtlinie hat die Mitgliedstaaten verpflichtet, die entsprechenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften bis spätestens 20. November 2025 umzusetzen. Vorgesehen ist, dass die Länder die Verfügbarkeit unabhängiger Schuldnerberatungsdienste sicherstellen. Diese Dienste sollen für Verbraucherinnen und Verbraucher „grundsätzlich kostenlos“ sein. Die Erhebung eines begrenzten Entgelts ist demnach möglich, sofern es höchstens die Betriebskosten deckt und keine unangemessene Belastung für die Verbraucher darstellt. Vorgesehen sind zudem jährliche Berichtspflichten der Länder an das Bundesministerium der Justiz sowie des Ministeriums an die Europäische Kommission über die Zahl der vorhandenen Beratungsstellen. Gremium von Bundestag und Bundesrat Der Vermittlungsausschuss ist ein Gremium, das zwischen Bundestag und Bundesrat fungiert. Der Vermittlungsausschuss besteht aus 16 Mitgliedern des Bundesrates und ebenso vielen des Bundestages, die entsprechend den Fraktionsstärken benannt sind. Seine Aufgabe liegt darin, einen Konsens zwischen Bundestag und Bundesrat zu finden, wenn vom Bundestag beschlossene Gesetze im Bundesrat keine Mehrheit finden. Weichen Beschlüsse des Vermittlungsausschusses von denen des Bundestages ab, ist eine erneute Beschlussfassung im Bundestag erforderlich. Ist zu einem Gesetz die Zustimmung des Bundesrates erforderlich, so können auch der Bundestag und die Bundesregierung die Einberufung des Vermittlungsausschusses verlangen, um eine Einigung herbeizuführen. (eis/15.05.2026)
  2. Bundestagsvizepräsident Bodo Ramelow (Die Linke) hat am Sonntag, 10. Mai 2026, an der diesjährigen Internationalen Befreiungsfeier in der KZ-Gedenkstätte Mauthausen teilgenommen und gemeinsam mit dem deutschen Botschafter in der Republik Österreich, Vito Cecere, der Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung gedacht. „Die NS-Verbrechen mahnen uns auch heute, dass die Achtung der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit die zentralen Lehren aus dem Holocaust sind, wie auch das konsequente Eintreten gegen Antisemitismus, Antiziganismus, und Rassismus“, sagte Bodo Ramelow und fügte hinzu: „Mir war es ein vordringliches Anliegen beim Gedenken in Mauthausen zum Ausdruck zu bringen, welche große Relevanz das Gedenken an die Opfer der NS-Verbrechen für den Deutschen Bundestag auch eingedenk der gegenwärtigen Herausforderungen hat.“ Eine der größten Gedenkveranstaltungen in Europa An dem Gedenken, das aus Anlass des 81. Jahrestages der Befreiung des Konzentrationslagers durch US-amerikanische Truppen am 5. Mai 1945 stattfand, nahmen in diesem Jahr über 13.000 Menschen teil. Damit gehört die Gedenkveranstaltung zu den größten in Europa. Am Rande des Gedenkens sprach Vizepräsident Ramelow mit Mitgliedern der IG-Metall Jugend und des Volksbundes Deutscher Kriegsgräberfürsorge sowie mit Schülerinnen und Schülern, die auf Einladung des Deutschen Mauthausen Komitees an dem Gedenken mitwirkten. Im Rahmen seiner Reise traf Vizepräsident Bodo Ramelow ferner den Vorsitzenden Israelitische Kultusgemeinde Wien, Oskar Deutsch, zu einem Gespräch wie auch den Geschäftsführer des Kulturvereins österreichischer Roma, Andreas Sarközi. Außerdem hat er den Nationalrat der Republik Österreich besucht, um sich über dessen Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit zu informieren. Im KZ Mauthausen bei Linz wurden ab 1938 über 200.000 Menschen inhaftiert, von denen mehr als jeder Zweite ermordet wurde. Die Republik Österreich begeht den Jahrestag der Befreiung des Lagers zugleich als nationalen Gedenktag gegen Gewalt und Rassismus zum Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus. (13.05.2026)
  3. Die Sitzungswoche beginnt am Mittwoch, 20. Mai 2026, mit der eineinhalbstündigen Regierungsbefragung. Darin stellen sich Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) und Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD) den Fragen der Abgeordneten. In Sitzungswochen können die Abgeordneten des Deutschen Bundestages mittwochs nach der Sitzung des Bundeskabinetts über die dort besprochenen Vorhaben Auskunft erhalten und Fragen an die Bundesregierung stellen. Die Regierungsbefragung im Plenum dient der Erstinformation der Abgeordneten. Sie beginnt mit je bis zu achtminütigen Berichten der Bundesministerinnen oder -minister zu Themen der morgendlichen Sitzung. Anschließend kann zunächst zu diesen Themen, dann zu weiteren Themen der Kabinettssitzung und schließlich zu sonstigen Angelegenheiten gefragt werden. (eis/08.05.2026)
  4. Im Anschluss an die Regierungsbefragung folgt am Mittwoch, 20 Mai 2026, die Fragestunde. Getrennt nach Ressorts beantworten Vertreter der Bundesregierung 45 Minuten lang Fragen (21/5932(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), die von den Abgeordneten vorab schriftlich eingereicht worden waren. Grüne mit den meisten Fragen 34 der insgesamt 82 Fragen werden von Abgeordneten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gestellt, gefolgt von Abgeordneten der AfD-Fraktion mit 27 Fragen und Abgeordneten der Fraktion Die Linke mit 21 Fragen. Von Abgeordneten der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion sowie von fraktionslosen Abgeordneten werden keine Fragen gestellt. 28 Fragen richten sich an das Bundesministerium für Gesundheit, zwölf Fragen an das Bundesministerium des Innern und sieben Fragen an das Bundesministerium der Finanzen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie soll sechs Fragen beantworten. Je fünf Fragen gehen an das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat und an das Bundesministerium für Verkehr. Das Auswärtige Amt muss sich mit vier Fragen auseinandersetzen. Jeweils drei Fragen beschäftigen das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Das Bundeskanzleramt, das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt, das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung und das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit sind bei je zwei Fragen gefordert. Eine Frage richtet sich an das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. Was die Abgeordneten wissen wollen Beispielsweise fragt die Hamburger Abgeordnete Linda Heitmann (Bündnis 90/Die Grünen) das Bundesgesundheitsministerium, wie Ministerin Nina Warken verhindert, dass ihre Sparpläne am Ende gerade bei Menschen mit geringem Einkommen oder chronischen Erkrankungen zu schlechterer Versorgung führen. Der nordrhein-westfälische AfD-Abgeordnete Maximilian Kneller erkundigt sich beim Bundeskanzleramt, welche Kostensteigerung die Bundesregierung für den Erweiterungsbau des Bundeskanzleramts annimmt, wobei die ursprünglich angenommenen sowie die derzeit angenommenen Kosten angegeben werden sollen. Kneller will zudem erfahren, welche Kosten für die neue Dienstwohnung des Bundeskanzlers im Erweiterungsbau des Bundeskanzleramts veranschlagt sind. Die sächsische Abgeordnete Clara Bünger (Die Linke) will vom Bundesinnenministerium wissen, welche Regelungen zur Aushändigung eines Handgelds an (insbesondere nach Afghanistan) abzuschiebenden Personen es gibt. Sie fragt, ob die Personen, die am 26. Februar 2026 und am 28. April 2026 nach Afghanistan abgeschoben worden sind, ein Handgeld erhalten haben. Wenn ja, soll das Ministerium dessen Höhe beziffern. Zusatzfragen sind möglich Jeder Abgeordnete kann vorab bis zu zwei Fragen an die Bundesregierung einreichen. Nach der regelmäßig durch einen Parlamentarischen Staatssekretär oder einen Bundesminister erfolgenden Beantwortung können der Fragesteller, aber auch andere Abgeordnete des Deutschen Bundestages Zusatzfragen stellen und so die Bundesregierung zu weiteren Stellungnahmen zwingen. Reicht die Zeit nicht aus, werden noch nicht aufgerufene Fragen von der Regierung schriftlich beantwortet. Ebenso kann vorab bereits um schriftliche Beantwortung gebeten werden. (vom/15.05.2026)
  5. Der Bundestag berät am Mittwoch, 20. Mai 2026, den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf „zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1799 zur Förderung der Reparatur von Waren“ (21/5923(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Für die erste Lesung ist eine halbe Stunde eingeplant. Anschließend erfolgt die Überweisung des Entwurfs an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz zur weiteren Beratung. Gesetzentwurf der Bundesregierung Mit dem Entwurf soll die „Recht-auf-Reparatur-Richtlinie“ umgesetzt werden. Ziel der Richtlinie ist es laut Bundesregierung, „das Funktionieren des Binnenmarkts zu verbessern und gleichzeitig ein hohes Verbraucherschutzniveau zu erzielen sowie die Wirtschaft stärker kreislauforientiert auszurichten“. Um die vorzeitige Entsorgung brauchbarer Waren, die von Verbrauchern gekauft wurden, zu verringern und die Verbraucher dazu anzuregen, ihre Waren länger zu nutzen, sollen die Bestimmungen über die Reparatur von Waren gestärkt werden. Mit der Richtlinie würden somit im Zusammenhang mit dem europäischen Grünen Deal die Ziele verfolgt, einen nachhaltigen Konsum, eine Kreislaufwirtschaft und den grünen Wandel zu fördern. Die Recht-auf-Reparatur-Richtlinie verfolgt einen Vollharmonisierungsansatz, der es den Mitgliedstaaten der Europäischen Union nicht erlaubt, strengere oder weniger strenge Verbraucherschutzvorschriften vorzusehen. Verlängerung der Gewährleistungsfrist Mit dem Gesetz sollen Verbrauchern Anreize geboten werden, sich im Rahmen der Nacherfüllung für eine Reparatur zu entscheiden. Dies erfolge zum Beispiel durch eine Verlängerung der Gewährleistungsfrist um zwölf Monate im Fall der Reparatur. Zudem soll in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ein neuer Untertitel mit Regelungen zu einer Reparaturverpflichtung des Herstellers außerhalb der Gewährleistung eingefügt werden. In das Einführungsgesetz zum BGB soll das Europäische Formular für Reparaturinformationen aufgenommen werden, dass Reparaturbetriebe dem Verbraucher freiwillig zur Verfügung stellen können. Hinsichtlich der in der Richtlinie vorgesehenen Europäischen Online-Plattform für Reparaturen sowie der sonstigen Maßnahmen zur Förderung der Reparatur werde die Bundesregierung entsprechende außergesetzliche Maßnahmen zur Umsetzung treffen und die Europäische Kommission darüber informieren, heißt es. (hau/13.05.2026)
  6. „Paralleljustiz bekämpfen – Bundesweites Lagebild schaffen“, lautet der Titel eines von der AfD-Fraktion angekündigten Antrags, der am Mittwoch, 20. Mai 2026, auf der Tagesordnung des Parlaments steht. Der aktuell noch nicht vorliegende Antrag soll nach 30-minütiger Debatte den Ausschüssen überwiesen werden. Noch ist offen, wer bei den weiteren Beratungen die Federführung übernimmt. (hau/08.05.2026)
  7. Der Bundestag berät am Mittwoch, 20. Mai 2026, in einer Vereinbarte Debatte „zur Situation im Sudan und zur Verständigung auf die Berliner Prinzipien“. Rund 30 Minuten sind dafür eingeplant. Bei einer Vereinbarten Debatte handelt es sich um Aussprachen über ein bestimmtes Thema ohne eine Vorlage oder eine Regierungserklärung als Beratungsgegenstand. (hau/08.05.2026)
  8. Das Kindergeld soll in Deutschland künftig automatisch nach der Geburt eines Kindes ausbezahlt werden, ohne dass die Eltern dafür einen Antrag stellen müssen. Den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Einführung eines antragslosen Kindergeldes“ (21/5874(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) berät das Parlament am Donnerstag, 21. Mai 2026. Eine Stunde ist für die erste Lesung eingeplant. Anschließend soll der Entwurf den Ausschüssen überwiesen werden. Bei den weiteren Beratungen soll der Finanzausschuss federführend sein. Gesetzentwurf der Bundesregierung In einer ersten Stufe soll Kindergeld antragslos ab dem zweiten Kind gezahlt werden, „da die Familienkasse bekannte Daten aus der Kindergeldfestsetzung für erstgeborene Kinder weiterverwenden kann“, heißt es in der Gesetzesbegründung. In der zweiten Ausbaustufe werde das Verfahren auf erstgeborene Kinder ausgeweitet. Wenn der Familienkasse keine Kontoverbindung aus Zahlungen für ältere Kinder vorliegen, soll es die Möglichkeit der Hinzuspeicherung über die Identifikationsdatenbank des Bundeszentralamts für Steuern geben. Die „Möglichkeit zur antragslosen Kindergeldgewährung soll die Familienkasse nutzen, wenn alle entscheidungserheblichen Tatsachen bekannt sind, keine Zweifel an der Anspruchsberechtigung bestehen und eine Kontoverbindung bekannt ist“, schreibt die Bundesregierung in dem Gesetzentwurf. „Das Ziel ist es, Bürokratie abzubauen ohne das zusätzliche Risiko ungerechtfertigter Auszahlungen einzugehen.“ Die antragslose Festsetzung und Auszahlung des Kindergeldes soll unmittelbar erfolgen, nachdem für das Kind durch das Bundeszentralamt für Steuern die steuerliche Identifikationsnummer vergeben worden ist. „Die Entscheidung, ob die Familienkasse die antragslose Kindergeldfestsetzung und -auszahlung einleitet oder stattdessen ein Begrüßungsschreiben versendet, soll überwiegend automatisiert erfolgen“, heißt es in der Gesetzesbegründung. (bal/hau/12.05.2026)
  9. Die AfD-Fraktion fordert die „Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zum Angriff auf die Nord-Stream-Pipelines“. Ein so betitelter Antrag soll am Donnerstag, 21. Mai 2026, erstmals debattiert werden. Nach einer 60-minütigen Aussprache ist die Überweisung des aktuell noch nicht vorliegenden Antrags an den federführenden Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung zur weiteren Beratung geplant. (hau/08.05.2026)
  10. Im Parlament gibt es am Donnerstag, 21. Mai 2026, zu dem Thema „Zusammenhalt durch Engagement – Das Ehrenamt als Rückgrat unserer Gesellschaft“ eine Vereinbarte Debatte. Eine Stunde ist dafür eingeplant. Bei einer Vereinbarten Debatte handelt es sich um Aussprachen über ein bestimmtes Thema ohne eine Vorlage oder eine Regierungserklärung als Beratungsgegenstand. (hau/08.05.2026)