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Geschrieben von: Administrator   
Donnerstag, den 14. Juni 2018 um 18:36 Uhr


Deutsche Firmen verkaufen illegale Gifte im Ausland

Auch Reedereien lassen Schiffe trotz Verbots in Bangladesch entsorgen

Illegale Abwrackung von Schiffen in Bangladesch in der Kritik (Foto: oeko.de)

Illegale Abwrackung von Schiffen in Bangladesch in der Kritik (Foto: oeko.de)

Freiburg (pte/14.06.2018/13:30) Laut einer aktuellen Fallstudie des Öko-Instituts http://oeko.de bieten deutsche Chemieunternehmen besonders gefährliche, in der EU verbotene Pestizide im Ausland an. Ein anderes Beispiel belegt, dass deutsche Reedereien ihre Schiffe in Bangladesch entsorgen lassen, obwohl dies gesetzeswidrig ist.

Recycling häufig Fehlanzeige

In seiner Fallstudie zu Pestiziden legt das Öko-Institut den Schwerpunkt auf besonders gefährliche Chemikalien. Viele von ihnen sind unmittelbar toxisch; sie führen beim Einatmen oder bei der Anwendung zu schweren Vergiftungen. Andere wirken langfristiger, indem sie krebserregend sind, den Hormonhaushalt negativ beeinflussen oder das Erbgut schädigen. Gelangen sie in Böden und Gewässer, können sie ihren Weg in Nahrungsmittel und Trinkwasser finden. Andere Chemikalien sind äußerst schädlich für Bienen.

Den Ergebnissen der Freiburger nach gelangen die besagten Schiffe deutscher Reedereien zumeist über Zwischenhändler zur Verschrottung nach Bangladesch. Dort werden sie statt in geeigneten Recycling-Einrichtungen direkt am Strand auseinandergenommen. Dabei gelangen Schweröle, Asbest und weitere Gefahrstoffe ins Meer; Arbeiter kommen häufig ungeschützt mit ihnen in Berührung. Die Folge sind Arbeitsunfälle und Vergiftungen sowie Verseuchungen des Meerwassers. Nach internationalem und europäischem Recht ist die nicht fachgerechte Entsorgung ausgedienter Schiffe in Bangladesch verboten.

"Verantwortung übernehmen"

"Alle drei Fallstudien zeigen, dass deutsche Unternehmen ihrer Verantwortung zur Wahrung von Menschenrechten und Umweltschutz nur unzureichend nachkommen", kritisiert Nele Kampffmeyer, Expertin für nachhaltige Unternehmensführung am Öko-Institut. "Solange keine gesetzlichen Regelungen existieren, können Unternehmen zwischen Geschäftsinteressen und Menschenrechten abwägen. Aus unserer Sicht muss der Schutz von Mensch und Umwelt jedoch über finanziellen Interessen stehen", unterstreicht die Fachfrau abschließend.

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