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UNIQA startet mit Umweltsanierungskostenversicherung PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Norbert Heller   
Mittwoch, den 16. Dezember 2009 um 10:21 Uhr

Wien (pts/16.12.2009/10:21) - Verlängerung der vorläufigen Deckung bis 31.03.2010 - Abschluss einer USKV vorausgesetzt

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UNIQA bietet seit einiger Zeit Umweltsanierungskostenversicherungen (kurz: USKV) für Betriebe und Landwirte an. Damit können sich Unternehmen vor dem Haftungspotenzial aus den neuen Umwelthaftungsgesetzen absichern. Um Kunden in dieser komplexen Materie umfassend und seriös beraten zu können, wird die seit Sommer 2009 gültige vorläufige Deckung bis zum 31.3.2010 verlängert. Voraussetzung dafür ist, dass eine Umweltkostensanierungsversicherung bis zu diesem Termin rückwirkend zum 1.1.2010 abgeschlossen wird. Damit ist auch weiterhin lückenloser Versicherungsschutz gewährleistet. Am 20. Juni 2009 ist in Österreich das Bundesumwelthaftungsgesetz (kurz: B-UHG) in Kraft getreten. Grundlage für dieses Gesetz ist die Umwelthaftungsrichtlinie der EU aus dem Jahr 2004 (RL 2004/35 EG). Einige Bundesländer haben auch bereits Landesumwelthaftungsgesetze zum sog. "Biodiversitätsschaden" verabschiedet, weitere werden rasch folgen.

UNIQA hat im Sommer 2009 als erster Versicherer auf die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen reagiert und für Kunden im betrieblichen und landwirtschaftlichen Bereich die derzeit schon Sachschäden durch Umweltstörung auf Grundlage aktueller Versicherungsbedingungen versichert haben am 16.7.2009 eine vorläufige Deckung bis 31.12.2009 ausgesprochen.

"Seither ist viel geschehen", erklärt Mag. Wolfgang Fitsch, Bereichsleiter Versicherungstechnik Großgewerbe/Industrie bei UNIQA. "Wir haben praktisch für alle gängigen Produkte entsprechende Erweiterungsmöglichkeiten und tarifliche Vorgaben entwickelt. In über 30 Veranstaltungen österreichweit wurden Mitarbeiter und externe Vertriebspartner informiert und geschult, sodass diese unsere Kunden bestmöglich beraten können. Zahlreiche Anfragen und direkte Kundenkontakte zeigen uns, dass das Interesse für eine versicherungsmäßige Abdeckung dieses neuen Haftungspotenziales sehr groß ist!"

Um den notwendigen Zeitrahmen zu schaffen der für eine seriöse Beratung in dieser sehr komplexen Materie erforderlich ist verlängert UNIQA die vorläufige Deckung unter denselben Rahmenbedingungen und im selben Umfang der bis 31.12.2009 bestehenden Lösung bis zum 31.3.2010.

"Voraussetzung ist, dass innerhalb dieses Zeitraumes eine entsprechende Umweltkostensanierungsversicherung rückwirkend zum 1.1.2010 eingeschlossen wird", erklärt Mag. Wolfgang Fitsch und weiter: "Damit kann lückenloser Versicherungsschutz seit Inkrafttreten des Bundesumwelthaftungsgesetztes und der entsprechenden Landesgesetze sichergestellt werden. Gefährliche Deckungslücken werden so vermieden."

Kommt es innerhalb des genannten Zeitraumes zu keinem Versicherungsabschluss erlischt die vorläufige Deckung ab Beginn.

"Bisher wurde leider oft nur ein sehr unvollständiges Bild der neuen Haftungssituation gezeichnet. Insbesondere der Bereich "Biodiversitätsschaden", eine in der österreichischen Rechtsordnung bisher völlig unbekannten Schadenkategorie, kommt dabei oft viel zu kurz. Das Bedürfnis nach seriöser Beratung und objektiver Information in einer für viele Kunden unklaren Situation ist dadurch noch weiter angestiegen. Wir werden daher weitere Anstrengungen unternehmen, um unsere Kunden über die Haftungsrisken in ihrer gesamten Komplexität zu informieren. Denn nur so können wir eine objektive Entscheidungsgrundlage betreffend der Risikoabdeckung schaffen. Die Entscheidung ob und in welcher Höhe hier eine Deckungsvorsorge abgeschlossen wird muss letztendlich jeder Kunde selbst treffen - er sollte sich aber so gut wie möglich informieren um nachher keine bösen Überraschungen zu erleben" erklärt Mag. Wolfgang Fitsch abschließend.

Biodiversität - Biodiversitätsschaden
Biodiversität ist die natürliche biologische Vielfalt. Biodiversitätsschaden ist somit eine Schädigung von geschützten Tier- und Pflanzenarten und deren natürlicher Lebensräume. Von den nach Vogelschutzrichtlinie geschützten Arten kommen knapp 80 in Österreich vor; nach der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie sind rund 800 Tier- und Pflanzenarten unter Schutz gestellt. Die geschützten Lebensräume sind in den sog. "Natura 2000" - Gebieten abgebildet. Mehr als 15 % der Gesamtfläche Österreichs sind so geschützt.

Ein druckfähiges Foto von Mag. Wolfgang Fitsch können Sie unter http://www.uniqagroup.com/uniqagroup/cms/de/img/P7219485_tcm52-338151.jpg abrufen.

(Ende)

Aussender: UNIQA Versicherungen AG
Ansprechpartner: Norbert Heller
Tel.: (+43 1)21175-3414
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

[ Quelle: http://pressetext.com/news/091216008/ ]

Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 16. Dezember 2009 um 10:21 Uhr
 
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