|
| Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM)
Die BPjM entscheidet auf Antrag von Jugendbehörden, der Kommission für Jugendmedienschutz, auf Anregung anderer Behörden oder anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe über die Jugendgefährdung von Medien (Träger- und Telemedien) und trägt diese in die Liste der jugendgefährdenden Medien ein (Indizierung). Damit unterliegen sie bestimmten Vertriebs-, Verbreitungs- und Werbebeschränkungen und dürfen nur noch Erwachsenen zugänglich gemacht werden. |
|