DĂŒsseldorf (pts/21.07.2009/09:00) - Das Landgericht DĂŒsseldorf hat in einer Eilentscheidung (Aktenzeichen 12 O 273/09) RTL am 14.7.2009 verboten, in einer Arztpraxis in DĂŒsseldorf heimlich Film- und Tonaufnahmen zu fertigen. Die Entscheidung des Gerichts dĂŒrfte erhebliche Auswirkungen auf die immer stĂ€rker praktizierte Anfertigung von ungenehmigten Film- und Tonaufnahmen haben. .
Zum Hintergrund: Eine Patientin erschien im Mai 2009 bei einem in DĂŒsseldorf ansĂ€ssigen Allgemeinmediziner und gab an, aufgrund eines wichtigen unmittelbar bevorstehenden beruflichen Termins unter starker NervositĂ€t zu leiden. Nach eingehender Untersuchung der Patientin und Darstellung der ĂŒblichen sonstigen Behandlungsmethoden, welche seitens der Patientin allerdings abgelehnt wurden, verschrieb der Mediziner ein Beruhigungsmittel in sehr niedriger Dosierung. Gleichzeitig empfahl er unmittelbar nach DurchfĂŒhrung des beruflichen Termins die sofortige Absetzung des Medikaments.
Wenige Tage nach diesem Ereignis wurde der Arzt seitens eines anderen Patienten auf einen kurz zuvor ausgestrahlten Filmbeitrag bei RTL angesprochen, bei dem u. a. auch der Mediziner zu sehen sei. Zwar sei er nur schraffiert wiedergegeben, allerdings aufgrund der weiteren Merkmale der Filmsequenz deutlich erkennbar. Der Arzt vermutete, dass im Rahmen der Behandlung fĂŒr ihn unsichtbar eine Minikamera und ein entsprechendes Miniaturmikrofon eingesetzt worden war. Ăber dieses Vorgehen beschwerte er sich bei RTL, zumal in dem fraglichen Beitrag auch der unzutreffende Eindruck erweckt wurde, dass er leichtfertig und ohne Behandlung abhĂ€ngig machende Psychopharmaka verschrieben habe. RTL verpflichtete sich zwar, die zukĂŒnftige Ausstrahlung des fraglichen Beitrages zu unterlassen, weitergehende ZugestĂ€ndnisse machte der Sender nicht. Das Landgericht DĂŒsseldorf hat nun in der Eilentscheidung klargestellt, dass bereits die heimliche Anfertigung von Film- und Tonaufnahmen in den RĂ€umen des Arztes unzulĂ€ssig war und eine einstweilige VerfĂŒgung gegen den Sender erlassen. Danach ist es RTL verboten, bei Meidung einer Ordnungsstrafe bis zu 250.000,00 EUR in Zukunft jemals wieder heimlich derartige Aufnahmen in der Arztpraxis zu fertigen.
Rechtsanwalt Dr. Ulf Vormbrock von den PETERS RechtsanwĂ€lten, der die Entscheidung fĂŒr den Mediziner erstritt, dazu: "Soweit ersichtlich, hat sich nun erstmalig ein Gericht mit der Anfertigung von heimlichen Filmaufnahmen beschĂ€ftigt und dem Treiben der TV-Stationen eine klare Absage erteilt. Gleichzeitig stĂ€rkt es die Persönlichkeitsrechte von Betroffenen." (Ende)
Aussender: PETERS RechtsanwÀlte Ansprechpartner: Dr. Ulf Vormbrock Email:
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschĂŒtzt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
Tel.: +49(0)211-66 96 95-51
[ Quelle: http://pressetext.com/news/090721007/ ]
|