D.A.S.-Vorstandsvorsitzender Loinger
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Wien (pts/27.12.2017/10:30)
Mit herannahendem Jahresende werden
wieder Feuerwerkskörper gekauft, viele davon online. Die D.A.S.,
Österreichs Spezialist im Rechtsschutz, ortet Unsicherheiten, was beim
Einkauf zu beachten ist und welche Feuerwerkskörper gezündet werden
dürfen. Die Rechtsschutzversicherung empfiehlt auf die
"F-Kategorisierung" und CE-Kennzeichnung zu achten. Verboten sind die
Verwendung und der Besitz von "Schweizer Krachern", die einen
Blitzknallsatz enthalten. Bei Verletzung der Gesetze drohen Strafen bis
zu 3.600 Euro. Silvester ohne Feuerwerk ist in Österreich kaum
vorstellbar. "Die Raketen und Kracher bergen auch Gefahren, weshalb der
Gesetzgeber Verkauf, Kauf und Verwendung im Pyrotechnikgesetz regelt",
erklärt Johannes Loinger, Vorstandsvorsitzender der D.A.S. Rechtsschutz
AG. "In Österreich ist das Inverkehrbringen von Pyrotechnik ohne
CE-Kennzeichen verboten. Zusätzlich sieht das Pyrotechnikgesetz
zahlreiche weitere zwingende Voraussetzungen vor. Eine ausreichende
Kennzeichnung fehlt beispielsweise dann, wenn weder Name noch Adresse
des Herstellers, die betreffende Altersgrenze sowie Angaben zur
jeweiligen Kategorie auf dem Produkt angegeben sind", so Loinger.
"F-Kategorisierung" gibt Auskunft über Altersbeschränkung
Feuerwerkskörper sind in Kategorien F1 bis F4 eingeteilt. Je nach
Kategorie sind Altersbeschränkungen und Voraussetzungen für den Besitz
und die Verwendung unterschiedlich:
- Kategorie F1 beinhaltet
Tischfeuerwerke, Knallerbsen und Wunderkerzen, die eine geringe Gefahr
darstellen. Das Mindestalter für Besitz und Verwendung beträgt für diese
Kategorie 12 Jahre.
- F2-Feuerwerksraketen und -böller dürfen ab 16 Jahren verwendet werden.
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Um Feuerwerke der Kategorien F3 und F4 zu besitzen und zu verwenden,
muss man mindestens 18 Jahre alt sein. Da Feuerwerkskörper dieser
Kategorien eine mittlere bis große Gefahr darstellen, sind für die
Verwendung Fachkenntnisse und für die Einfuhr eine behördliche
Genehmigung notwendig.
Onlinekauf unter bestimmten Auflagen möglich
"Es ist grundsätzlich erlaubt, Feuerwerke im Ausland zu bestellen.
Die Raketen und Böller müssen jedoch den inländischen Gesetzen und
Qualitätskriterien, wie etwa CE-Zeichen entsprechen. Dabei ist es egal,
ob man die Pyrotechnikartikel aus dem EU- oder Nicht-EU-Ausland
bestellt", informiert Loinger.
Ohne behördliche Genehmigung dürfen nur Silvesterraketen und -böller
der Kategorien F1 und F2 nach Österreich eingeführt werden. Für die
Einfuhr höherer Feuerwerkskategorien (F3 und F4) wird eine Genehmigung
benötigt.
Schweizer Kracher seit Jänner 2016 verboten
Seit letztem Jahr sind - nicht nur zu Silvester - der Besitz und die
Verwendung von "Schweizer Krachern" bzw. "Piraten", die einen
Blitzknallsatz enthalten, strafbar. Schweizer Kracher, deren Knallsatz
nur Schwarzpulver enthält sind weiterhin erlaubt.
Drohende Strafen bei Verwaltungsübertretung
Feuerwerkskörper der Kategorie 2 dürfen nicht im Ortsgebiet verwendet
werden. Allerdings sind Ausnahmen durch Verordnungen des Bürgermeisters
möglich. Für Wien gibt es keine Ausnahmeregelung.
Wer sich nicht an die Vorschriften hält und illegal Feuerwerkskörper
besitzt oder verwendet, macht sich nach dem Pyrotechnikgesetz strafbar.
"Für Verstöße drohen Geldstrafen von bis zu 3.600 Euro oder sogar
Freiheitsstrafen von bis zu drei Wochen", stellt der D.A.S.
Vorstandsvorsitzende fest.
Ãœber D.A.S. Rechtsschutz AG
Seit 1956 ist die D.A.S.
Rechtsschutz AG mit Spezialisierung auf Rechtsschutzlösungen für
Privatpersonen und Unternehmen in Österreich tätig. Im Vorjahr feierte
sie ihr 60-jähriges Jubiläum. Als unabhängiger Rechtsdienstleister
bietet sie umfassenden Versicherungsschutz, fachliche Betreuung durch
hochqualifizierte juristische Mitarbeiter und ein breites
Dienstleistungsangebot inklusive D.A.S. Direkthilfe® und telefonischer
D.A.S. Rechtsberatung an. Der Firmensitz des Unternehmens befindet sich
in Wien. Die rund 400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen Kunden in
ganz Österreich in regionalen D.A.S. Standorten mit juristischer
Kompetenz zur Verfügung. Die D.A.S. Rechtsschutz AG agiert als
Muttergesellschaft der D.A.S. Slowakei (seit 2013) sowie der D.A.S.
Tschechien (seit 2014). In den vergangenen Jahren hat die D.A.S.
Österreich ihre solide Marktposition als Rechtsschutzspezialist
gefestigt. 2015 erwirtschaftete sie im inländischen Direktgeschäft ein
Prämienbestandsvolumen in der Höhe von 66,7 Mio. Euro. Seit 1928 steht
die D.A.S. für Kompetenz und Leistungsstärke im Rechtsschutz. Heute
agieren D.A.S. Gesellschaften in beinahe 20 Ländern weltweit. Sie sind
die Spezialisten für Rechtsschutz der ERGO Versicherungsgruppe, einer
der großen Versicherungsgruppen in Deutschland und Europa.
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