Joint: Konsumenten über Web identifizierbar (Foto: Petra Bork/pixelio.de)
Berkeley/Hamburg (pte/21.06.2017/06:10) Eine Studie der USC Berkeley
http://berkeley.edu
belegt, dass ein Algorithmus einzig aus den Likes und Status-Updates,
die ein User im sozialen Netzwerk Facebook preisgibt, erkennt, ob dieser
gelegentlich Drogen nimmt oder nicht. Dazu muss der Nutzer nicht einmal
konkret darüber schreiben.
Verräterische Präferenzen
Für die Forschungsarbeit haben die Wissenschaftler die Aktivitäten
von rund elf Mio. Facebook-Nutzern und rund 22 Mio. Status-Updates von
150.000 Usern analysiert. Zur Auswertung nutzen die Studienautoren eine
Machine-Learning-Software, die unter anderem bestimmte Schlüsselwörter
wie "fuck", "hate", "kill", "blood", "pain" und "sex" erfasst und
einordnet.
Die gleiche Software konnte in einer vorangegangenen Studie bereits
abschätzen, dass Menschen, die sich gerne Anime-Serien ansehen, weniger
Alkoholexzesse haben, während Fans des Thrillers "V wie Vendetta" öfter
zu tief ins Glas schauen. Ziel der nun angestellten Forschungsarbeit
über den Drogenkonsum war es, die User zu identifizieren, die ein sehr
großes Risiko zeigen, mit der Einnahme von Drogen zu beginnen. Auch
sollten diejenigen identifiziert werden, die illegale Substanzen bereits
eingenommen haben.
Für Arbeitgeber interessant
Die Software liegt mit ihrer Einschätzung zu 86 Prozent korrekt.
Obwohl noch unklar ist, wie die Ergebnisse der Studie in der Prävention
von Drogenmissbrauch verwendet werden können, zeigt sie, wie schnell die
Online-Präsenz des Einzelnen Auskunft über das Privatleben gibt. Gerade
in der Arbeitswelt könnten Tools zur Erfassung etwaiger Exzesse und
illegaler Präferenzen problematisch für Job-Bewerber werden. Angestellte
sind rechtlich bislang noch auf der sicheren Seite.
"Internetrecherchen über die eigenen Arbeitnehmer widersprechen dem
Grundsatz der Direkterhebung beim Beschäftigten. Eine Abweichung davon
ist nur ausnahmsweise nach einer Interessenabwägung zulässig. Hier
überwiegen jedoch die Interessen des Arbeitnehmers schon deshalb, weil
sein Vorgesetzter bei der Recherche in sozialen Netzwerken in seine
Privatsphäre eindringt. Daten über die private Lebensgestaltung haben
grundsätzlich für den Arbeitgeber außer Betracht zu bleiben, da insoweit
ein Bezug zum Beschäftigungsverhältnis fehlt", verdeutlicht der
Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar http://www.datenschutz-hamburg.de gegenüber pressetext.