News World
Schattenseiten von Bitcoin, Ether & Co.: Toppt 2018 das "Jahr der virtuellen Bankräuber"? |
|
|
|
Geschrieben von: Administrator
|
Dienstag, den 23. Januar 2018 um 12:14 Uhr |
Schattenseiten von Bitcoin, Ether & Co.: Toppt 2018 das "Jahr der virtuellen Bankräuber"?
Jena (pts/19.01.2018/13:15) Das Jahr 2017 war für
Kryptowährungen turbulent: Bitcoin, Ether und Co. erlebten einen Boom
wie noch nie zuvor. Doch mit dem steigenden Wert und der Beliebtheit von
virtuellen Währungen wuchs auch die Gier von Cyberkriminellen: Sie
nutzten zunehmend ausgefeilte Methoden und erbeuteten damit
Kryptowährungen im Wert von Millionen. Der europäische
Security-Hersteller ESET zeigt in einer Bestandsaufnahme, welche
Taktikten die Hacker dazu nutzten, 2017 zum "Jahr der virtuellen
Bankräuber" zu machen - und wirft einen Blick auf das, was in diesem
Jahr auf Nutzer von Kryptowährungen zukommen könnte.
Zahlreiche Angriffsstrategien
Seit 2011 konnten Cyberkriminelle fast eine Million Bitcoin erbeuten -
sie wären heute etwa vier Milliarden US-Dollar wert. Neben
Online-Crypto-Wallets nahmen Angreifer 2017 auch regelmäßig
Kryptowährungshandelsbörsen mit DDoS-Attacken ins Visier und
attackierten Insider und Investoren. Dafür griffen sie unter anderem auf
Social Engineering wie Phishing und Fake-Apps zurück. Ein bekanntes
Beispiel hierfür war die Android-Anwendung Poloniex, die gleich zweimal
durch Login-Daten stehlende Fake-Apps im Google Play Store nachgeahmt
wurde.
Eine weitere beliebte Taktik war das heimliche Schürfen von
Kryptowährung durch schädliche Krypto-Mining-Software in den Webbrowsern
ahnungsloser Nutzer. In einem Fall griffen Cyberkriminelle etwa auf den
In-Browser Mining Service von Coinhive zurück. Eigentlich soll dieser
Service Webseiten-Betreibern eine andere Methode (als herkömmliche
Werbung) der Umsatzgenerierung eröffnen. In der Praxis konnte das jedoch
dazu missbraucht werden, ungenutzte Prozessorleistung der
Webseitenbesucher für das Schürfen von Kryptowährung einzusetzen.
Neben direkten Angriffen und Diebstählen machten sich Hacker
virtuelle Währungen auch für andere Cyberverbrechen zunutze: Sie wurden
beispielsweise bei Ransomware-Attacken und Betrugsmaschen als Lösegeld
verlangt. Damit wurde Bitcoin zu einem der wichtigsten Instrumente für
Verbrechen im Internet, so die europäische Polizeibehörde Europol in
ihrem Bericht Internet Organised Crime Threat Assessment (IOCTA) von
2017.
Staaten reagieren mit Regulierungen und eigener Kryptowährung
Diese Betrugsmaschen sowie mangelnde Regulierungen haben staatliche
Institutionen in verschiedenen Ländern zum Handeln bewogen. Zu den
Ländern, die Kryptowährungen beobachten möchten oder das bereits tun,
zählen schon heute Japan, China, USA, Südkorea, Australien und Russland.
Auch die EU hat im Dezember einen ersten Schritt zur Regulierung von
Kryptowährungen getan, der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
bekämpfen soll. Gleichzeitig planen weitere Staaten in die noch
unbekannten Gewässer der staatlich gestützten Kryptowährungen
einzutauchen.
Achtsamkeit ist geboten
"Kryptowährungen haben 2017 einiges abbekommen. Das lässt erst einmal
nichts Gutes für das neue Jahr erhoffen", erklärt Thomas Uhlemann,
Security Specialist bei ESET. "Doch die zahlreichen Vorfälle bedeuten
auch, dass der Cybersicherheit von virtuellen Währungen nun - zu Recht -
mehr Aufmerksamkeit geschenkt wird. Auf unsere echte Brieftasche passen
wir schließlich auch gut auf - genauso sollten Nutzer ihre
Crypto-Wallets mit starken Passwörtern, Zwei-Faktor-Authentifizierung
und Ablage in verschlüsselten Systemen schützen."
Das Angebot an Kryptowährungen kann besonders für Einsteiger
unübersichtlich wirken. Nutzer sollten deshalb immer genau hinschauen:
Betrüger schlagen nicht nur per Hacking und Malware zu, sondern auch
durch Phishing-Mails oder gefälschte Apps, die immer wieder im Google
Play Store zu finden sind. Wie bei anderer Software auch sollten Nutzer
Apps daher vom offiziellen Anbieter herunterladen oder den Link des
Anbieters von seiner Webseite in den jeweiligen App-Store benutzen.
Die spektakulärsten Diebstähle 2017
ESET hat eine Übersicht der aufsehenerregendsten Vorfälle im Jahr
2017 zusammengestellt. Weitere Informationen stehen außerdem im Blog
WeLiveSecurity zur Verfügung: https://www.welivesecurity.com/deutsch/2018/01/16/kryptowaehrung-bestandsaufnahme-zukunft
* Im Februar 2017 gelang es Cyberkriminellen, den Heim-PC eines
Angestellten der südkoreanischen Handelsbörse Bithumb, einer der
geschäftigsten Handelsplattformen für Bitcoin und Ether, zu kapern. So
erlangten sie Zugang zu den Daten von 30.000 Bithumb-Kunden. Diese
nutzten sie für Betrugsmaschen, mit denen sie Bitcoins im Wert von einer
Million US-Dollar erbeuteten.
* Im Juli ergaunerten Hacker Ether im Wert von etwa 7,4 Millionen
US-Dollar. Der Cyberdiebstahl wurde während eines ICOs (Initial Coin
Offering, eine nicht regulierte Methode des Crowdfundings) des
israelischen Kryptowährung-Trading-Startups CoinDash durchgeführt. Es
gelang, Investoren zu täuschen, sodass diese ihr Geld in Ether an eine
betrügerische Ethereum-Depotadresse sendeten.
* Nur wenige Tage später wurden Ether im Wert von 8,4 Millionen
US-Dollar inmitten eines anderen ICOs gestohlen. Diesmal war die
Ethereum-Plattform Veritaseum beteiligt. Die Hacker stahlen zunächst
Plattform-Token (Veri), welche dann in Ether umgewandelt werden sollten.
Noch während der ICO im Gange war, profitierten die Cyber-Diebe schon
von ihrem Hack.
* Im selben Monat machte ein Code-Fehler in Parity, einer bekannten
Ethereum Wallet, den Diebstahl von rund 150.000
Ethereum-Kryptowährungstoken möglich. Zu diesem Zeitpunkt entsprach das
einem Wert von etwa 30 Millionen US-Dollar.
* Ein offensichtlicher Code-Fehler führte bei Parity außerdem dazu,
dass Ether im Wert von 280 Millionen US-Dollar eingefroren wurden. Ein
Bug, ausgelöst durch das versehentliche Löschen der Code Library,
verhinderte den Zugang zu den digitalen Wallets. Das Pikante daran: Ein
normaler User ohne besondere Zugriffsrechte löste die Panne aus.
* Im August wurden potenzielle Enigma-Investoren durch eine
hinterhältige Betrugsmasche um ihr Geld gebracht. Enigma ist eine
weitere Ethereum-Plattform. Während die Plattform für einen ICO
vorbereitet wurde, gelang es Betrügern nichtsahnende Trader zu täuschen,
indem ihnen ein Pre-Sale von Ethereum-Token versprochen wurde. Die
Opfer überwiesen insgesamt etwa 500.000 US-Dollar in Form von
Kryptowährung.
* Im November gab der in Hong Kong ansässige Tether-Operator bekannt,
dass aus seinen Kassen Token im Wert von rund 31 Millionen US-Dollar
gestohlen wurden.
* Im Dezember plünderten Hacker das Zahlungssystem des in Slowenien
ansässigen, Kryptowährung schürfenden Marktplatzes NiceHash. Sie stahlen
etwa 4.700 Bitcoin im Wert von etwa 64 Millionen US-Dollar. Der
Cyberangriff wurde mit ausgeklügelten Social Engineering Methoden
durchgeführt. Die Angreifer schafften es, mit Hilfe der Login-Daten
eines Technikers des Unternehmens ins System zu gelangen.
(Ende)
Aussender: FleishmanHillard Germany GmbH Ansprechpartner: Carolin Westphal E-Mail:
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
Tel.: +49 89 230 31 692 Website: www.eset.de
© pressetext.deutschland +++ pressetext.austria +++ pressetext.schweiz +++ termindienst +++ fotodienst +++ newsfox.com und der jeweilige Aussender
http://www.pressetext.com/news/20180119028pts20180119028Computer/Telekommunikation, Unternehmen/Finanzen
|
Traktorstrahl bringt Partikel zum Schweben |
|
|
|
Geschrieben von: Administrator
|
Dienstag, den 23. Januar 2018 um 12:10 Uhr |
Traktorstrahl bringt Partikel zum Schweben
Forscher erzielen Durchbruch in Bezug auf Größenbegrenzung
Partikel werden so erfolgreich zum Schweben gebracht (Foto: bristol.ac.uk)
Bristol (pte/23.01.2018/06:15) Physiker der University of Bristol http://bristol.ac.uk
haben mittels akustischem Traktorstrahl Objekte zum Schweben gebracht.
Das System arbeitet, indem es Schallwellen in Miniatur-Tornados
verwandelt, die stark genug sind, Partikel durch die Luft zu wirbeln.
Bis dato ist der Traktorstrahl mit einem zwei Zentimeter großen Stück
Polystyrol getestet worden. Laut den Forschern lassen sich damit in
Zukunft auch größere Objekte schwerelos machen.
Twister-ähnliche Struktur
"Akustikforscher kämpfen seit Jahren mit der Größenbegrenzung dieser
Technologie. Deshalb handelt es sich bei diesem Ansatz, welcher diese
Limitierung aufgehoben hat, um einen Durchbruch auf diesem Gebiet",
schildert Asier Marzo von der University of Bristol. Hierbei sind
schnell fluktuierende akustische Wirbel zum Einsatz gekommen. Die
Wissenschaftler beschreiben diese als Tornados aus Schall, die eine
Twister-ähnliche Struktur aufweisen.
Durch eine Änderung der Drehrichtung der Wirbel konnten die
Wissenschaftler den Traktorstrahl stabilisieren und den stillen Kern im
Inneren ausdehnen, wodurch sich noch größere Objekte zum Schweben
bringen lassen. Mithilfe dieser Technik sowie dem Einsatz von
Ultraschall mit einer Frequenz von 40 Kilohertz konnte ein Stück
Polystyrol in einer Größe von zwei Zentimetern vom Traktorstrahl
transportiert werden.
Größter Erfolg bis dato
Bei dem Objekt handelt es sich um das größte, das bis jetzt von einem
Traktorstrahl zum Schweben gebracht werden konnte. "In Zukunft wird es
mithilfe akustischer Kraft möglich sein, noch größere Objekte zu
halten", sagt Mihai Caleap von der University of Bristol. Bis vor kurzem
war man noch überzeugt, dass derartige Experimente nur im tieferen
Frequenzbereich stattfinden können, wodurch diese für Menschen hörbar
und somit gefährlich sind.
Video: https://www.youtube.com/watch?v=nFJpEsKATXE
(Ende)
Aussender: pressetext.redaktion Ansprechpartner: Carolina Schmolmüller E-Mail:
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
Tel.: +43-1-81140-314 Website: www.pressetext.com
© pressetext.deutschland +++ pressetext.austria +++ pressetext.schweiz +++ termindienst +++ fotodienst +++ newsfox.com und der jeweilige Aussender
http://www.pressetext.com/news/20180123004pte20180123004Forschung/Technologie, Produkte/Innovationen
|
|
Deutsche vertrauen KI mehr als Menschen |
|
|
|
Geschrieben von: Administrator
|
Dienstag, den 09. Januar 2018 um 10:00 Uhr |
Deutsche vertrauen KI mehr als Menschen
Viele für Technik bei Bankgeschäften und in der Verwaltung
Berlin (pte/08.01.2018/11:35) Sechs von zehn Bundesbürgern würden
in bestimmten Situationen eher die Entscheidung einer Künstlichen
Intelligenz (KI) akzeptieren als die eines Menschen, wie eine aktuelle
Bevölkerungsumfrage unter 1.006 Deutschen ab 14 Jahren im Auftrag des
Digitalverbands BITKOM http://bitkom.org ergeben hat.
KI versus Richter
15 Prozent der Befragten würden eher die Entscheidung einer KI
akzeptieren als die eines Menschen, wenn es um die Beantragung eines
Kredits bei der Bank geht. Zehn Prozent würden sich vor Gericht zum
Beispiel nach einem Verkehrsunfall lieber einer KI als einem Richter
stellen. Neun Prozent würden die Frage nach einer Gehaltserhöhung lieber
von einer KI als von ihrem Chef entscheiden lassen und ebenso viele
halten die KI-Entscheidung bei einem Streit mit ihrem Partner für
sinnvoll, wenn man sich über eine größere Anschaffung nicht einigen
kann.
29 Prozent können sich für keine dieser Beispiel-Situationen
vorstellen, sich einer KI anzuvertrauen. Insgesamt würden sechs von zehn
Bundesbürgern zumindest in bestimmten Situationen eine KI-Entscheidung
der eines Menschen vorziehen, nur vier von zehn lehnen dies
grundsätzlich ab. "Künstliche Intelligenz hat ein enormes Potenzial,
unser Leben zu verbessern - etwa im Gesundheits- und Bildungswesen oder
in der Verwaltung. Sie bietet große Chancen für Unternehmen und hat
bereits heute eine erstaunlich hohe Akzeptanz in der Bevölkerung. Dabei
sollte der Grundsatz gelten, dass bei zentralen Entscheidungen ein
Mensch das letzte Wort hat und die KI ihn dabei unterstützt",
verdeutlicht BITKOM-Präsident Achim Berg.
Altersunterschiede
Während es der Umfrage zufolge zwischen den Geschlechtern kaum einen
Unterschied bei der Akzeptanz von KI-Entscheidungen gibt, stehen vor
allem Ältere dieser Idee skeptisch gegenüber. Unter den Bundesbürgern,
die 65 Jahre oder älter sind, gibt eine Mehrheit von 56 Prozent an,
generell keine KI-Entscheidungen anstelle der Entscheidung eines
Menschen akzeptieren zu wollen.
(Ende)
Aussender: pressetext.redaktion Ansprechpartner: Florian Fügemann E-Mail:
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
Tel.: +43-1-81140-313 Website: www.pressetext.com
© pressetext.deutschland +++ pressetext.austria +++ pressetext.schweiz +++ termindienst +++ fotodienst +++ newsfox.com und der jeweilige Aussender
http://www.pressetext.com/news/20180108012pte20180108012Computer/Telekommunikation, Medien/Kommunikation
|
MMA: Risiko von Hirntraumata kaum abschätzbar |
|
|
|
Geschrieben von: Administrator
|
Montag, den 08. Januar 2018 um 08:34 Uhr |
MMA: Risiko von Hirntraumata kaum abschätzbar
Viele Kopftreffer sind normal - Mangelnde Regulierung aber ein Problem
Kampf: Kopftreffer bei MMA sind häufig (Foto: MartialArtsNomad.com, flickr.com)
Toronto (pte/03.01.2018/06:00) Aufgrund unzureichender Regulierung
und Pläne zum Umgang mit Kopfverletzungen bleibt das Risiko von
Schädel-Hirn-Taumata im Mixed Martial Arts (MMA) bislang unklar, sagen
Forscher des St. Michael's Hospital http://stmichaelshospital.com
. Dabei scheinen schwere Kopftreffer und daraus resultierende KOs gang
und gäbe. Doch bestehende Regelungen, beispielsweise für das Vorgehen
bei Verdacht auf Gehirnerschütterungen, sind nicht einheitlich und teils
eher fahrlässig.
Mainstream ohne Klarheit
Seit den 1990er-Jahren, in denen MMA teils als "menschlicher
Hahnenkampf" gesehen wurde, ist diese Form des Kampfsports weit
gekommen. "In den vergangenen 25 Jahren wurde MMA zum Mainstream-Sport
und zur Multi-Milliarden-Dollar-Industrie. Doch trotz dieser Popularität
mangelt es nach wie vor am Verständnis, wie oft es zu Kopfverletzungen
kommt, wie schwer diese sind, und was das langfristig für die Gesundheit
der Athleten bedeutet", sagt Joel Lockwood, Notfallmediziner am St.
Michael's Hospital. Denn bislang gibt es offenbar keine klare Linie, was
überhaupt als Kopfverletzung oder Gehirnerschütterung zu werten ist und
wie damit umzugehen ist.
Das hat eine Analyse von 18 Studien mit 7.587 Patienten ergeben, die
Kopfverletzungen im MMA von 1990 bis 2016 erfassen. So gab es keine
eindeutige, medizinisch akzeptierte Definition einer Kopfverletzung quer
über diese Studien. Allerdings deuten die Studien darauf hin, dass 28,3
bis 46,2 Prozent aller Kämpfe mit technischem oder klassischem KO
enden. Gerade letzteres scheint häufig daran zu liegen, dass Kämpfer
nach Kopftreffern absolut nicht mehr reagieren. Eine Quelle gibt an,
dass Athleten in so einem Fall im Schnitt 18,5 Kopftreffer in den
letzten Sekunden vor der völligen Unansprechbarkeit einstecken.
Strengere Regeln nötig
"Es gibt viele Berichte über die langfristigen Auswirkungen von
Gehirnerschütterungen in Kontaktsportarten wie Hockey und Football",
betont Lockwood. Aufgrund der hohen langfristigen Gesundheitsrisiken hat
daher beispielsweise die NFL in den vergangenen Jahren immer strengere
Regeln zum Schutz der Athleten bei Verdacht auf Gehirnerschütterung
umgesetzt. Doch obwohl auch MMA in diesem Bereich hohe Risiken mit sich
bringen dürfte, hapert es hier oft an ausreichend strengen Regeln.
In der kanadischen Provinz Ontario etwa muss es bei MMA-Kämpfen zwar
einen Ringarzt geben, der allerdings keine speziellen Kenntnisse im
Bereich Hirntraumata benötigt. Und Schutzsperren nach Kopfverletzungen
sind zwar vorgesehen, aber einfach auf 60 Tage anberaumt - unabhängig
von den tatsächlichen Symptomen. Eben solche Missstände tragen den
Forschern zufolge dazu bei, dass Häufigkeit und Risiken von
Kopfverletzungen im MMA bislang weitgehend unklar bleiben. "Ohne
stärkere medizinische Überwachung und Regulierung mit genauer und
einheitlicher Bewertung von Kopfverletzungen durch qualifizierte
Mediziner wird sich daran nichts ändern", warnt Lockwood.
(Ende)
Aussender: pressetext.redaktion Ansprechpartner: Thomas Pichler E-Mail:
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
Tel.: +43-1-81140-314 Website: www.pressetext.com
© pressetext.deutschland +++ pressetext.austria +++ pressetext.schweiz +++ termindienst +++ fotodienst +++ newsfox.com und der jeweilige Aussender
http://www.pressetext.com/news/20180103001pte20180103001Sport/Events, Medizin/Wellness
|
|
Weitgehend autonome Autos sind gefährlich |
|
|
|
Geschrieben von: Administrator
|
Montag, den 08. Januar 2018 um 08:32 Uhr |
Weitgehend autonome Autos sind gefährlich
Passive Überwacherrolle schläfert menschliche Fahrer ein
Tesla als Vorreiter: Fahrer werden unaufmerksam (Foto: jartsf, flickr.com)
Delft (pte/02.01.2018/21:24) Moderne Autos umfassen immer mehr
autonome Systeme wie Spurhalte-Assistenten und Tempomaten: Bald werden
Menschen womöglich nur noch als Aufpasser am Steuer weitgehend autonomer
Fahrzeuge sitzen, um in Ausnahmesituationen einzugreifen. "Wir sind
nicht gut in dieser Überwachungsfunktion", warnt allerdings Daniël
Heikoop, Verhaltenspsychologe an der TU Delft http://tudelft.nl . Denn diese weitgehend passive Rolle wirkt einschläfernd, wie unter anderem Praxistests mit einem Tesla http://tesla.com gezeigt haben.
Unwach statt überwachend
Aktuelle Tesla-Modelle bieten einen Autopiloten, der dem menschlichen
Lenker schon fast alles abnimmt . Eben das könnte das Standard-Szenario
für die nahe Zukunft werden, bevor wirklich vollautonome Fahrzeuge ganz
ohne Fahrer Alltag werden. Doch die Rolle des passiven Ãœberwachers am
Steuer birgt ein ernstzunehmendes Risiko, so Heikopp. "Das ist extrem
langweilig. Menschen sind nicht gut darin", erklärt er. Eben das hat
sich in Versuchen mit einem Tesla in Coventry gezeigt.
Im Rahmen dieser Experimente haben Fahrer 35 Minuten lang einen auf
Autopilot geschalteten Tesla auf der Autobahn überwacht. Messungen des
Herzschlags und der Augenbewegungen von Probanden haben ergeben, dass
sich diese verlangsamen - die Leute waren praktisch am einnicken. Auch
Versuche mit einem Fahrsimulator haben dieses Phänomen beobachtet. Dass
Lenker, die nicht restlos wach sind, im Fall der Fälle nicht sonderlich
schnell reagieren werden, liegt auf der Hand.
Wachsende Herausforderung
Dabei könnten halbautonome Fahrzeuge menschlichen Lenkern teils sogar
mehr abverlangen als selbst fahren. Um den Verkehrsfluss zu fördern,
können beispielsweise Autos mit entsprechenden Assistenzsystemen einen
geringen Abstand halten, als die menschliche Reaktionszeit eigentlich
erfordert. Dazu kommt, dass die Leute gar nicht darauf vorbereitet sind,
weitgehend autonome Autos zu überwachen. "Sie wissen nicht, worauf sie
achten müssen, da sie nicht verstehen, wie ein autonomes Auto
funktioniert, was es sehen kann und was nicht", erklärt Heikoop.
"Die Situation, auf die wir zusteuern, in der die Menschen
hochautomatisierte Autos fahren, die immer noch Ãœberwachung brauchen,
ist gefährlich", warnt daher der Verhaltenspsychologe. Es wäre womöglich
besser, diese Phase ganz zu überspringen und darauf zu warten, dass
Autos zuverlässig vollautonom fahren können. Dazu bedarf es aber noch
Fortschritten gegenüber dem aktuellen Stand der Technik, wie
beispielsweise Sensoren, die nicht so anfällig für Störungen durch zu
grelles Sonnenlicht, Schlamm oder Schnee sind.
(Ende)
Aussender: pressetext.redaktion Ansprechpartner: Thomas Pichler E-Mail:
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
Tel.: +43-1-81140-314 Website: www.pressetext.com
© pressetext.deutschland +++ pressetext.austria +++ pressetext.schweiz +++ termindienst +++ fotodienst +++ newsfox.com und der jeweilige Aussender
http://www.pressetext.com/news/20180102014pte20180102014Auto/Verkehr, Forschung/Technologie
|
D.A.S.: Feuerwerksraketen nur mit CE-Kennzeichnung erlaubt |
|
|
|
Geschrieben von: Administrator
|
Freitag, den 29. Dezember 2017 um 20:07 Uhr |
D.A.S.: Feuerwerksraketen nur mit CE-Kennzeichnung erlaubt
D.A.S.-Vorstandsvorsitzender Loinger
[ Foto ]
Wien (pts/27.12.2017/10:30) Mit herannahendem Jahresende werden
wieder Feuerwerkskörper gekauft, viele davon online. Die D.A.S.,
Österreichs Spezialist im Rechtsschutz, ortet Unsicherheiten, was beim
Einkauf zu beachten ist und welche Feuerwerkskörper gezündet werden
dürfen. Die Rechtsschutzversicherung empfiehlt auf die
"F-Kategorisierung" und CE-Kennzeichnung zu achten. Verboten sind die
Verwendung und der Besitz von "Schweizer Krachern", die einen
Blitzknallsatz enthalten. Bei Verletzung der Gesetze drohen Strafen bis
zu 3.600 Euro. Silvester ohne Feuerwerk ist in Österreich kaum
vorstellbar. "Die Raketen und Kracher bergen auch Gefahren, weshalb der
Gesetzgeber Verkauf, Kauf und Verwendung im Pyrotechnikgesetz regelt",
erklärt Johannes Loinger, Vorstandsvorsitzender der D.A.S. Rechtsschutz
AG. "In Österreich ist das Inverkehrbringen von Pyrotechnik ohne
CE-Kennzeichen verboten. Zusätzlich sieht das Pyrotechnikgesetz
zahlreiche weitere zwingende Voraussetzungen vor. Eine ausreichende
Kennzeichnung fehlt beispielsweise dann, wenn weder Name noch Adresse
des Herstellers, die betreffende Altersgrenze sowie Angaben zur
jeweiligen Kategorie auf dem Produkt angegeben sind", so Loinger.
"F-Kategorisierung" gibt Auskunft über Altersbeschränkung
Feuerwerkskörper sind in Kategorien F1 bis F4 eingeteilt. Je nach
Kategorie sind Altersbeschränkungen und Voraussetzungen für den Besitz
und die Verwendung unterschiedlich: - Kategorie F1 beinhaltet
Tischfeuerwerke, Knallerbsen und Wunderkerzen, die eine geringe Gefahr
darstellen. Das Mindestalter für Besitz und Verwendung beträgt für diese
Kategorie 12 Jahre. - F2-Feuerwerksraketen und -böller dürfen ab 16 Jahren verwendet werden. -
Um Feuerwerke der Kategorien F3 und F4 zu besitzen und zu verwenden,
muss man mindestens 18 Jahre alt sein. Da Feuerwerkskörper dieser
Kategorien eine mittlere bis große Gefahr darstellen, sind für die
Verwendung Fachkenntnisse und für die Einfuhr eine behördliche
Genehmigung notwendig.
Onlinekauf unter bestimmten Auflagen möglich
"Es ist grundsätzlich erlaubt, Feuerwerke im Ausland zu bestellen.
Die Raketen und Böller müssen jedoch den inländischen Gesetzen und
Qualitätskriterien, wie etwa CE-Zeichen entsprechen. Dabei ist es egal,
ob man die Pyrotechnikartikel aus dem EU- oder Nicht-EU-Ausland
bestellt", informiert Loinger.
Ohne behördliche Genehmigung dürfen nur Silvesterraketen und -böller
der Kategorien F1 und F2 nach Österreich eingeführt werden. Für die
Einfuhr höherer Feuerwerkskategorien (F3 und F4) wird eine Genehmigung
benötigt.
Schweizer Kracher seit Jänner 2016 verboten
Seit letztem Jahr sind - nicht nur zu Silvester - der Besitz und die
Verwendung von "Schweizer Krachern" bzw. "Piraten", die einen
Blitzknallsatz enthalten, strafbar. Schweizer Kracher, deren Knallsatz
nur Schwarzpulver enthält sind weiterhin erlaubt.
Drohende Strafen bei Verwaltungsübertretung
Feuerwerkskörper der Kategorie 2 dürfen nicht im Ortsgebiet verwendet
werden. Allerdings sind Ausnahmen durch Verordnungen des Bürgermeisters
möglich. Für Wien gibt es keine Ausnahmeregelung.
Wer sich nicht an die Vorschriften hält und illegal Feuerwerkskörper
besitzt oder verwendet, macht sich nach dem Pyrotechnikgesetz strafbar.
"Für Verstöße drohen Geldstrafen von bis zu 3.600 Euro oder sogar
Freiheitsstrafen von bis zu drei Wochen", stellt der D.A.S.
Vorstandsvorsitzende fest.
Ãœber D.A.S. Rechtsschutz AG Seit 1956 ist die D.A.S.
Rechtsschutz AG mit Spezialisierung auf Rechtsschutzlösungen für
Privatpersonen und Unternehmen in Österreich tätig. Im Vorjahr feierte
sie ihr 60-jähriges Jubiläum. Als unabhängiger Rechtsdienstleister
bietet sie umfassenden Versicherungsschutz, fachliche Betreuung durch
hochqualifizierte juristische Mitarbeiter und ein breites
Dienstleistungsangebot inklusive D.A.S. Direkthilfe® und telefonischer
D.A.S. Rechtsberatung an. Der Firmensitz des Unternehmens befindet sich
in Wien. Die rund 400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen Kunden in
ganz Österreich in regionalen D.A.S. Standorten mit juristischer
Kompetenz zur Verfügung. Die D.A.S. Rechtsschutz AG agiert als
Muttergesellschaft der D.A.S. Slowakei (seit 2013) sowie der D.A.S.
Tschechien (seit 2014). In den vergangenen Jahren hat die D.A.S.
Österreich ihre solide Marktposition als Rechtsschutzspezialist
gefestigt. 2015 erwirtschaftete sie im inländischen Direktgeschäft ein
Prämienbestandsvolumen in der Höhe von 66,7 Mio. Euro. Seit 1928 steht
die D.A.S. für Kompetenz und Leistungsstärke im Rechtsschutz. Heute
agieren D.A.S. Gesellschaften in beinahe 20 Ländern weltweit. Sie sind
die Spezialisten für Rechtsschutz der ERGO Versicherungsgruppe, einer
der großen Versicherungsgruppen in Deutschland und Europa.
D.A.S. Rechtsschutz AG Mag. Christoph Pongratz Leiter Marketing & Kommunikation Hernalser Gürtel 17 A-1170 Wien Tel.: +43/1/404 64-1700 Email:
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
Internet: http://www.das.at
Prime Consulting Mag. Albert Haschke, MAS Public Relations Währingerstraße 2-4/1/48 A-1090 Wien Tel.: +43/1/3172582-0 Mobil: +43/ 664/4356445 Email:
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
Internet: http://www.prime.co.at
(Ende)
Aussender: D.A.S. Rechtsschutz AG Ansprechpartner: Mag. Christoph Pongratz E-Mail:
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
Tel.: 01 40464-1700 Website: www.das.at
© pressetext.deutschland +++ pressetext.austria +++ pressetext.schweiz +++ termindienst +++ fotodienst +++ newsfox.com und der jeweilige Aussender
http://www.pressetext.com/news/20171227007pts20171227007Politik/Recht, Kultur/Lifestyle
|
|
|
|
|
Seite 24 von 1188 |
Copyright © 2024 Weblexikon.com. Alle Rechte vorbehalten.
|