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Schattenseiten von Bitcoin, Ether & Co.: Toppt 2018 das "Jahr der virtuellen Bankräuber"? PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Administrator   
Dienstag, den 23. Januar 2018 um 12:14 Uhr

Schattenseiten von Bitcoin, Ether & Co.: Toppt 2018 das "Jahr der virtuellen Bankräuber"?


Jena (pts/19.01.2018/13:15) Das Jahr 2017 war für Kryptowährungen turbulent: Bitcoin, Ether und Co. erlebten einen Boom wie noch nie zuvor. Doch mit dem steigenden Wert und der Beliebtheit von virtuellen Währungen wuchs auch die Gier von Cyberkriminellen: Sie nutzten zunehmend ausgefeilte Methoden und erbeuteten damit Kryptowährungen im Wert von Millionen. Der europäische Security-Hersteller ESET zeigt in einer Bestandsaufnahme, welche Taktikten die Hacker dazu nutzten, 2017 zum "Jahr der virtuellen Bankräuber" zu machen - und wirft einen Blick auf das, was in diesem Jahr auf Nutzer von Kryptowährungen zukommen könnte.

Zahlreiche Angriffsstrategien

Seit 2011 konnten Cyberkriminelle fast eine Million Bitcoin erbeuten - sie wären heute etwa vier Milliarden US-Dollar wert. Neben Online-Crypto-Wallets nahmen Angreifer 2017 auch regelmäßig Kryptowährungshandelsbörsen mit DDoS-Attacken ins Visier und attackierten Insider und Investoren. Dafür griffen sie unter anderem auf Social Engineering wie Phishing und Fake-Apps zurück. Ein bekanntes Beispiel hierfür war die Android-Anwendung Poloniex, die gleich zweimal durch Login-Daten stehlende Fake-Apps im Google Play Store nachgeahmt wurde.

Eine weitere beliebte Taktik war das heimliche Schürfen von Kryptowährung durch schädliche Krypto-Mining-Software in den Webbrowsern ahnungsloser Nutzer. In einem Fall griffen Cyberkriminelle etwa auf den In-Browser Mining Service von Coinhive zurück. Eigentlich soll dieser Service Webseiten-Betreibern eine andere Methode (als herkömmliche Werbung) der Umsatzgenerierung eröffnen. In der Praxis konnte das jedoch dazu missbraucht werden, ungenutzte Prozessorleistung der Webseitenbesucher für das Schürfen von Kryptowährung einzusetzen.

Neben direkten Angriffen und Diebstählen machten sich Hacker virtuelle Währungen auch für andere Cyberverbrechen zunutze: Sie wurden beispielsweise bei Ransomware-Attacken und Betrugsmaschen als Lösegeld verlangt. Damit wurde Bitcoin zu einem der wichtigsten Instrumente für Verbrechen im Internet, so die europäische Polizeibehörde Europol in ihrem Bericht Internet Organised Crime Threat Assessment (IOCTA) von 2017.

Staaten reagieren mit Regulierungen und eigener Kryptowährung

Diese Betrugsmaschen sowie mangelnde Regulierungen haben staatliche Institutionen in verschiedenen Ländern zum Handeln bewogen. Zu den Ländern, die Kryptowährungen beobachten möchten oder das bereits tun, zählen schon heute Japan, China, USA, Südkorea, Australien und Russland. Auch die EU hat im Dezember einen ersten Schritt zur Regulierung von Kryptowährungen getan, der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bekämpfen soll. Gleichzeitig planen weitere Staaten in die noch unbekannten Gewässer der staatlich gestützten Kryptowährungen einzutauchen.

Achtsamkeit ist geboten

"Kryptowährungen haben 2017 einiges abbekommen. Das lässt erst einmal nichts Gutes für das neue Jahr erhoffen", erklärt Thomas Uhlemann, Security Specialist bei ESET. "Doch die zahlreichen Vorfälle bedeuten auch, dass der Cybersicherheit von virtuellen Währungen nun - zu Recht - mehr Aufmerksamkeit geschenkt wird. Auf unsere echte Brieftasche passen wir schließlich auch gut auf - genauso sollten Nutzer ihre Crypto-Wallets mit starken Passwörtern, Zwei-Faktor-Authentifizierung und Ablage in verschlüsselten Systemen schützen."

Das Angebot an Kryptowährungen kann besonders für Einsteiger unübersichtlich wirken. Nutzer sollten deshalb immer genau hinschauen: Betrüger schlagen nicht nur per Hacking und Malware zu, sondern auch durch Phishing-Mails oder gefälschte Apps, die immer wieder im Google Play Store zu finden sind. Wie bei anderer Software auch sollten Nutzer Apps daher vom offiziellen Anbieter herunterladen oder den Link des Anbieters von seiner Webseite in den jeweiligen App-Store benutzen.

Die spektakulärsten Diebstähle 2017

ESET hat eine Übersicht der aufsehenerregendsten Vorfälle im Jahr 2017 zusammengestellt. Weitere Informationen stehen außerdem im Blog WeLiveSecurity zur Verfügung: https://www.welivesecurity.com/deutsch/2018/01/16/kryptowaehrung-bestandsaufnahme-zukunft

* Im Februar 2017 gelang es Cyberkriminellen, den Heim-PC eines Angestellten der südkoreanischen Handelsbörse Bithumb, einer der geschäftigsten Handelsplattformen für Bitcoin und Ether, zu kapern. So erlangten sie Zugang zu den Daten von 30.000 Bithumb-Kunden. Diese nutzten sie für Betrugsmaschen, mit denen sie Bitcoins im Wert von einer Million US-Dollar erbeuteten.

* Im Juli ergaunerten Hacker Ether im Wert von etwa 7,4 Millionen US-Dollar. Der Cyberdiebstahl wurde während eines ICOs (Initial Coin Offering, eine nicht regulierte Methode des Crowdfundings) des israelischen Kryptowährung-Trading-Startups CoinDash durchgeführt. Es gelang, Investoren zu täuschen, sodass diese ihr Geld in Ether an eine betrügerische Ethereum-Depotadresse sendeten.

* Nur wenige Tage später wurden Ether im Wert von 8,4 Millionen US-Dollar inmitten eines anderen ICOs gestohlen. Diesmal war die Ethereum-Plattform Veritaseum beteiligt. Die Hacker stahlen zunächst Plattform-Token (Veri), welche dann in Ether umgewandelt werden sollten. Noch während der ICO im Gange war, profitierten die Cyber-Diebe schon von ihrem Hack.

* Im selben Monat machte ein Code-Fehler in Parity, einer bekannten Ethereum Wallet, den Diebstahl von rund 150.000 Ethereum-Kryptowährungstoken möglich. Zu diesem Zeitpunkt entsprach das einem Wert von etwa 30 Millionen US-Dollar.

* Ein offensichtlicher Code-Fehler führte bei Parity außerdem dazu, dass Ether im Wert von 280 Millionen US-Dollar eingefroren wurden. Ein Bug, ausgelöst durch das versehentliche Löschen der Code Library, verhinderte den Zugang zu den digitalen Wallets. Das Pikante daran: Ein normaler User ohne besondere Zugriffsrechte löste die Panne aus.

* Im August wurden potenzielle Enigma-Investoren durch eine hinterhältige Betrugsmasche um ihr Geld gebracht. Enigma ist eine weitere Ethereum-Plattform. Während die Plattform für einen ICO vorbereitet wurde, gelang es Betrügern nichtsahnende Trader zu täuschen, indem ihnen ein Pre-Sale von Ethereum-Token versprochen wurde. Die Opfer überwiesen insgesamt etwa 500.000 US-Dollar in Form von Kryptowährung.

* Im November gab der in Hong Kong ansässige Tether-Operator bekannt, dass aus seinen Kassen Token im Wert von rund 31 Millionen US-Dollar gestohlen wurden.

* Im Dezember plünderten Hacker das Zahlungssystem des in Slowenien ansässigen, Kryptowährung schürfenden Marktplatzes NiceHash. Sie stahlen etwa 4.700 Bitcoin im Wert von etwa 64 Millionen US-Dollar. Der Cyberangriff wurde mit ausgeklügelten Social Engineering Methoden durchgeführt. Die Angreifer schafften es, mit Hilfe der Login-Daten eines Technikers des Unternehmens ins System zu gelangen.

(Ende)
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Traktorstrahl bringt Partikel zum Schweben PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Administrator   
Dienstag, den 23. Januar 2018 um 12:10 Uhr

Traktorstrahl bringt Partikel zum Schweben

Forscher erzielen Durchbruch in Bezug auf Größenbegrenzung

Partikel werden so erfolgreich zum Schweben gebracht (Foto: bristol.ac.uk)

Partikel werden so erfolgreich zum Schweben gebracht (Foto: bristol.ac.uk)

Bristol (pte/23.01.2018/06:15) Physiker der University of Bristol http://bristol.ac.uk haben mittels akustischem Traktorstrahl Objekte zum Schweben gebracht. Das System arbeitet, indem es Schallwellen in Miniatur-Tornados verwandelt, die stark genug sind, Partikel durch die Luft zu wirbeln. Bis dato ist der Traktorstrahl mit einem zwei Zentimeter großen Stück Polystyrol getestet worden. Laut den Forschern lassen sich damit in Zukunft auch größere Objekte schwerelos machen.

Twister-ähnliche Struktur

"Akustikforscher kämpfen seit Jahren mit der Größenbegrenzung dieser Technologie. Deshalb handelt es sich bei diesem Ansatz, welcher diese Limitierung aufgehoben hat, um einen Durchbruch auf diesem Gebiet", schildert Asier Marzo von der University of Bristol. Hierbei sind schnell fluktuierende akustische Wirbel zum Einsatz gekommen. Die Wissenschaftler beschreiben diese als Tornados aus Schall, die eine Twister-ähnliche Struktur aufweisen.

Durch eine Änderung der Drehrichtung der Wirbel konnten die Wissenschaftler den Traktorstrahl stabilisieren und den stillen Kern im Inneren ausdehnen, wodurch sich noch größere Objekte zum Schweben bringen lassen. Mithilfe dieser Technik sowie dem Einsatz von Ultraschall mit einer Frequenz von 40 Kilohertz konnte ein Stück Polystyrol in einer Größe von zwei Zentimetern vom Traktorstrahl transportiert werden.

Größter Erfolg bis dato

Bei dem Objekt handelt es sich um das größte, das bis jetzt von einem Traktorstrahl zum Schweben gebracht werden konnte. "In Zukunft wird es mithilfe akustischer Kraft möglich sein, noch größere Objekte zu halten", sagt Mihai Caleap von der University of Bristol. Bis vor kurzem war man noch überzeugt, dass derartige Experimente nur im tieferen Frequenzbereich stattfinden können, wodurch diese für Menschen hörbar und somit gefährlich sind.

Video: https://www.youtube.com/watch?v=nFJpEsKATXE

(Ende)
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Deutsche vertrauen KI mehr als Menschen PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Administrator   
Dienstag, den 09. Januar 2018 um 10:00 Uhr

Deutsche vertrauen KI mehr als Menschen

Viele für Technik bei Bankgeschäften und in der Verwaltung

Berlin (pte/08.01.2018/11:35) Sechs von zehn Bundesbürgern würden in bestimmten Situationen eher die Entscheidung einer Künstlichen Intelligenz (KI) akzeptieren als die eines Menschen, wie eine aktuelle Bevölkerungsumfrage unter 1.006 Deutschen ab 14 Jahren im Auftrag des Digitalverbands BITKOM http://bitkom.org ergeben hat.

KI versus Richter

15 Prozent der Befragten würden eher die Entscheidung einer KI akzeptieren als die eines Menschen, wenn es um die Beantragung eines Kredits bei der Bank geht. Zehn Prozent würden sich vor Gericht zum Beispiel nach einem Verkehrsunfall lieber einer KI als einem Richter stellen. Neun Prozent würden die Frage nach einer Gehaltserhöhung lieber von einer KI als von ihrem Chef entscheiden lassen und ebenso viele halten die KI-Entscheidung bei einem Streit mit ihrem Partner für sinnvoll, wenn man sich über eine größere Anschaffung nicht einigen kann.

29 Prozent können sich für keine dieser Beispiel-Situationen vorstellen, sich einer KI anzuvertrauen. Insgesamt würden sechs von zehn Bundesbürgern zumindest in bestimmten Situationen eine KI-Entscheidung der eines Menschen vorziehen, nur vier von zehn lehnen dies grundsätzlich ab. "Künstliche Intelligenz hat ein enormes Potenzial, unser Leben zu verbessern - etwa im Gesundheits- und Bildungswesen oder in der Verwaltung. Sie bietet große Chancen für Unternehmen und hat bereits heute eine erstaunlich hohe Akzeptanz in der Bevölkerung. Dabei sollte der Grundsatz gelten, dass bei zentralen Entscheidungen ein Mensch das letzte Wort hat und die KI ihn dabei unterstützt", verdeutlicht BITKOM-Präsident Achim Berg.

Altersunterschiede

Während es der Umfrage zufolge zwischen den Geschlechtern kaum einen Unterschied bei der Akzeptanz von KI-Entscheidungen gibt, stehen vor allem Ältere dieser Idee skeptisch gegenüber. Unter den Bundesbürgern, die 65 Jahre oder älter sind, gibt eine Mehrheit von 56 Prozent an, generell keine KI-Entscheidungen anstelle der Entscheidung eines Menschen akzeptieren zu wollen.

(Ende)
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MMA: Risiko von Hirntraumata kaum abschätzbar PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Administrator   
Montag, den 08. Januar 2018 um 08:34 Uhr

MMA: Risiko von Hirntraumata kaum abschätzbar

Viele Kopftreffer sind normal - Mangelnde Regulierung aber ein Problem

Kampf: Kopftreffer bei MMA sind häufig (Foto: MartialArtsNomad.com, flickr.com)

Kampf: Kopftreffer bei MMA sind häufig (Foto: MartialArtsNomad.com, flickr.com)

Toronto (pte/03.01.2018/06:00) Aufgrund unzureichender Regulierung und Pläne zum Umgang mit Kopfverletzungen bleibt das Risiko von Schädel-Hirn-Taumata im Mixed Martial Arts (MMA) bislang unklar, sagen Forscher des St. Michael's Hospital http://stmichaelshospital.com . Dabei scheinen schwere Kopftreffer und daraus resultierende KOs gang und gäbe. Doch bestehende Regelungen, beispielsweise für das Vorgehen bei Verdacht auf Gehirnerschütterungen, sind nicht einheitlich und teils eher fahrlässig.

Mainstream ohne Klarheit

Seit den 1990er-Jahren, in denen MMA teils als "menschlicher Hahnenkampf" gesehen wurde, ist diese Form des Kampfsports weit gekommen. "In den vergangenen 25 Jahren wurde MMA zum Mainstream-Sport und zur Multi-Milliarden-Dollar-Industrie. Doch trotz dieser Popularität mangelt es nach wie vor am Verständnis, wie oft es zu Kopfverletzungen kommt, wie schwer diese sind, und was das langfristig für die Gesundheit der Athleten bedeutet", sagt Joel Lockwood, Notfallmediziner am St. Michael's Hospital. Denn bislang gibt es offenbar keine klare Linie, was überhaupt als Kopfverletzung oder Gehirnerschütterung zu werten ist und wie damit umzugehen ist.

Das hat eine Analyse von 18 Studien mit 7.587 Patienten ergeben, die Kopfverletzungen im MMA von 1990 bis 2016 erfassen. So gab es keine eindeutige, medizinisch akzeptierte Definition einer Kopfverletzung quer über diese Studien. Allerdings deuten die Studien darauf hin, dass 28,3 bis 46,2 Prozent aller Kämpfe mit technischem oder klassischem KO enden. Gerade letzteres scheint häufig daran zu liegen, dass Kämpfer nach Kopftreffern absolut nicht mehr reagieren. Eine Quelle gibt an, dass Athleten in so einem Fall im Schnitt 18,5 Kopftreffer in den letzten Sekunden vor der völligen Unansprechbarkeit einstecken.

Strengere Regeln nötig

"Es gibt viele Berichte über die langfristigen Auswirkungen von Gehirnerschütterungen in Kontaktsportarten wie Hockey und Football", betont Lockwood. Aufgrund der hohen langfristigen Gesundheitsrisiken hat daher beispielsweise die NFL in den vergangenen Jahren immer strengere Regeln zum Schutz der Athleten bei Verdacht auf Gehirnerschütterung umgesetzt. Doch obwohl auch MMA in diesem Bereich hohe Risiken mit sich bringen dürfte, hapert es hier oft an ausreichend strengen Regeln.

In der kanadischen Provinz Ontario etwa muss es bei MMA-Kämpfen zwar einen Ringarzt geben, der allerdings keine speziellen Kenntnisse im Bereich Hirntraumata benötigt. Und Schutzsperren nach Kopfverletzungen sind zwar vorgesehen, aber einfach auf 60 Tage anberaumt - unabhängig von den tatsächlichen Symptomen. Eben solche Missstände tragen den Forschern zufolge dazu bei, dass Häufigkeit und Risiken von Kopfverletzungen im MMA bislang weitgehend unklar bleiben. "Ohne stärkere medizinische Überwachung und Regulierung mit genauer und einheitlicher Bewertung von Kopfverletzungen durch qualifizierte Mediziner wird sich daran nichts ändern", warnt Lockwood.

(Ende)
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Weitgehend autonome Autos sind gefährlich PDF Drucken E-Mail
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Montag, den 08. Januar 2018 um 08:32 Uhr

Weitgehend autonome Autos sind gefährlich

Passive Überwacherrolle schläfert menschliche Fahrer ein

Tesla als Vorreiter: Fahrer werden unaufmerksam (Foto: jartsf, flickr.com)

Tesla als Vorreiter: Fahrer werden unaufmerksam (Foto: jartsf, flickr.com)

Delft (pte/02.01.2018/21:24) Moderne Autos umfassen immer mehr autonome Systeme wie Spurhalte-Assistenten und Tempomaten: Bald werden Menschen womöglich nur noch als Aufpasser am Steuer weitgehend autonomer Fahrzeuge sitzen, um in Ausnahmesituationen einzugreifen. "Wir sind nicht gut in dieser Überwachungsfunktion", warnt allerdings Daniël Heikoop, Verhaltenspsychologe an der TU Delft http://tudelft.nl . Denn diese weitgehend passive Rolle wirkt einschläfernd, wie unter anderem Praxistests mit einem Tesla http://tesla.com gezeigt haben.

Unwach statt überwachend

Aktuelle Tesla-Modelle bieten einen Autopiloten, der dem menschlichen Lenker schon fast alles abnimmt . Eben das könnte das Standard-Szenario für die nahe Zukunft werden, bevor wirklich vollautonome Fahrzeuge ganz ohne Fahrer Alltag werden. Doch die Rolle des passiven Überwachers am Steuer birgt ein ernstzunehmendes Risiko, so Heikopp. "Das ist extrem langweilig. Menschen sind nicht gut darin", erklärt er. Eben das hat sich in Versuchen mit einem Tesla in Coventry gezeigt.

Im Rahmen dieser Experimente haben Fahrer 35 Minuten lang einen auf Autopilot geschalteten Tesla auf der Autobahn überwacht. Messungen des Herzschlags und der Augenbewegungen von Probanden haben ergeben, dass sich diese verlangsamen - die Leute waren praktisch am einnicken. Auch Versuche mit einem Fahrsimulator haben dieses Phänomen beobachtet. Dass Lenker, die nicht restlos wach sind, im Fall der Fälle nicht sonderlich schnell reagieren werden, liegt auf der Hand.

Wachsende Herausforderung

Dabei könnten halbautonome Fahrzeuge menschlichen Lenkern teils sogar mehr abverlangen als selbst fahren. Um den Verkehrsfluss zu fördern, können beispielsweise Autos mit entsprechenden Assistenzsystemen einen geringen Abstand halten, als die menschliche Reaktionszeit eigentlich erfordert. Dazu kommt, dass die Leute gar nicht darauf vorbereitet sind, weitgehend autonome Autos zu überwachen. "Sie wissen nicht, worauf sie achten müssen, da sie nicht verstehen, wie ein autonomes Auto funktioniert, was es sehen kann und was nicht", erklärt Heikoop.

"Die Situation, auf die wir zusteuern, in der die Menschen hochautomatisierte Autos fahren, die immer noch Überwachung brauchen, ist gefährlich", warnt daher der Verhaltenspsychologe. Es wäre womöglich besser, diese Phase ganz zu überspringen und darauf zu warten, dass Autos zuverlässig vollautonom fahren können. Dazu bedarf es aber noch Fortschritten gegenüber dem aktuellen Stand der Technik, wie beispielsweise Sensoren, die nicht so anfällig für Störungen durch zu grelles Sonnenlicht, Schlamm oder Schnee sind.

(Ende)
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D.A.S.: Feuerwerksraketen nur mit CE-Kennzeichnung erlaubt PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Administrator   
Freitag, den 29. Dezember 2017 um 20:07 Uhr

D.A.S.: Feuerwerksraketen nur mit CE-Kennzeichnung erlaubt


Direktor Johannes Loinger gibt Auskunft über das Pyrotechnikgesetz.

D.A.S.-Vorstandsvorsitzender Loinger

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Wien (pts/27.12.2017/10:30) Mit herannahendem Jahresende werden wieder Feuerwerkskörper gekauft, viele davon online. Die D.A.S., Österreichs Spezialist im Rechtsschutz, ortet Unsicherheiten, was beim Einkauf zu beachten ist und welche Feuerwerkskörper gezündet werden dürfen. Die Rechtsschutzversicherung empfiehlt auf die "F-Kategorisierung" und CE-Kennzeichnung zu achten. Verboten sind die Verwendung und der Besitz von "Schweizer Krachern", die einen Blitzknallsatz enthalten. Bei Verletzung der Gesetze drohen Strafen bis zu 3.600 Euro.

Silvester ohne Feuerwerk ist in Österreich kaum vorstellbar. "Die Raketen und Kracher bergen auch Gefahren, weshalb der Gesetzgeber Verkauf, Kauf und Verwendung im Pyrotechnikgesetz regelt", erklärt Johannes Loinger, Vorstandsvorsitzender der D.A.S. Rechtsschutz AG. "In Österreich ist das Inverkehrbringen von Pyrotechnik ohne CE-Kennzeichen verboten. Zusätzlich sieht das Pyrotechnikgesetz zahlreiche weitere zwingende Voraussetzungen vor. Eine ausreichende Kennzeichnung fehlt beispielsweise dann, wenn weder Name noch Adresse des Herstellers, die betreffende Altersgrenze sowie Angaben zur jeweiligen Kategorie auf dem Produkt angegeben sind", so Loinger.

"F-Kategorisierung" gibt Auskunft über Altersbeschränkung

Feuerwerkskörper sind in Kategorien F1 bis F4 eingeteilt. Je nach Kategorie sind Altersbeschränkungen und Voraussetzungen für den Besitz und die Verwendung unterschiedlich:
- Kategorie F1 beinhaltet Tischfeuerwerke, Knallerbsen und Wunderkerzen, die eine geringe Gefahr darstellen. Das Mindestalter für Besitz und Verwendung beträgt für diese Kategorie 12 Jahre.
- F2-Feuerwerksraketen und -böller dürfen ab 16 Jahren verwendet werden.
- Um Feuerwerke der Kategorien F3 und F4 zu besitzen und zu verwenden, muss man mindestens 18 Jahre alt sein. Da Feuerwerkskörper dieser Kategorien eine mittlere bis große Gefahr darstellen, sind für die Verwendung Fachkenntnisse und für die Einfuhr eine behördliche Genehmigung notwendig.

Onlinekauf unter bestimmten Auflagen möglich

"Es ist grundsätzlich erlaubt, Feuerwerke im Ausland zu bestellen. Die Raketen und Böller müssen jedoch den inländischen Gesetzen und Qualitätskriterien, wie etwa CE-Zeichen entsprechen. Dabei ist es egal, ob man die Pyrotechnikartikel aus dem EU- oder Nicht-EU-Ausland bestellt", informiert Loinger.

Ohne behördliche Genehmigung dürfen nur Silvesterraketen und -böller der Kategorien F1 und F2 nach Österreich eingeführt werden. Für die Einfuhr höherer Feuerwerkskategorien (F3 und F4) wird eine Genehmigung benötigt.

Schweizer Kracher seit Jänner 2016 verboten

Seit letztem Jahr sind - nicht nur zu Silvester - der Besitz und die Verwendung von "Schweizer Krachern" bzw. "Piraten", die einen Blitzknallsatz enthalten, strafbar. Schweizer Kracher, deren Knallsatz nur Schwarzpulver enthält sind weiterhin erlaubt.

Drohende Strafen bei Verwaltungsübertretung

Feuerwerkskörper der Kategorie 2 dürfen nicht im Ortsgebiet verwendet werden. Allerdings sind Ausnahmen durch Verordnungen des Bürgermeisters möglich. Für Wien gibt es keine Ausnahmeregelung.

Wer sich nicht an die Vorschriften hält und illegal Feuerwerkskörper besitzt oder verwendet, macht sich nach dem Pyrotechnikgesetz strafbar. "Für Verstöße drohen Geldstrafen von bis zu 3.600 Euro oder sogar Freiheitsstrafen von bis zu drei Wochen", stellt der D.A.S. Vorstandsvorsitzende fest.

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Seit 1956 ist die D.A.S. Rechtsschutz AG mit Spezialisierung auf Rechtsschutzlösungen für Privatpersonen und Unternehmen in Österreich tätig. Im Vorjahr feierte sie ihr 60-jähriges Jubiläum. Als unabhängiger Rechtsdienstleister bietet sie umfassenden Versicherungsschutz, fachliche Betreuung durch hochqualifizierte juristische Mitarbeiter und ein breites Dienstleistungsangebot inklusive D.A.S. Direkthilfe® und telefonischer D.A.S. Rechtsberatung an. Der Firmensitz des Unternehmens befindet sich in Wien. Die rund 400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen Kunden in ganz Österreich in regionalen D.A.S. Standorten mit juristischer Kompetenz zur Verfügung. Die D.A.S. Rechtsschutz AG agiert als Muttergesellschaft der D.A.S. Slowakei (seit 2013) sowie der D.A.S. Tschechien (seit 2014). In den vergangenen Jahren hat die D.A.S. Österreich ihre solide Marktposition als Rechtsschutzspezialist gefestigt. 2015 erwirtschaftete sie im inländischen Direktgeschäft ein Prämienbestandsvolumen in der Höhe von 66,7 Mio. Euro. Seit 1928 steht die D.A.S. für Kompetenz und Leistungsstärke im Rechtsschutz. Heute agieren D.A.S. Gesellschaften in beinahe 20 Ländern weltweit. Sie sind die Spezialisten für Rechtsschutz der ERGO Versicherungsgruppe, einer der großen Versicherungsgruppen in Deutschland und Europa.

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