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Deutsche Post und Staat betreibt schon Handelskrieg gegen Welt außerhalb der EU mit überzogenen Bearbeitungsgebühren bei der Zollabfertigung PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Administrator   
Montag, den 02. Juli 2018 um 12:53 Uhr

Deutsche Post und Staat betreibt schon jetzt Handelskrieg gegen Welt außerhalb der EU
mit überzogenen Bearbeitungsgebühren von 28,50€ bei der Zollabfertigung

besonders Käufer kleinerer Mengen sind betroffen


Wenn man über übliche Plattformen wie ebay o.a. im Ausland außerhalb der einen Artikel erwirbt,

meist als günstige Briefsendung bei und dann von der Deutscher Post Zollstelle bearbeitet,

erwartet der Zoll das dort außen am Paket eine Rechnung mit dem Wert des Artikel angebracht ist.

Viele kleine ausländische Händler bringen aber keine solche Rechnung an

wenn man sie nicht ausdrücklich selbst beim Kauf darauf hinweist.

Früher konnte man diese Daten meist recht einfach per eMail oder Fax nachreichen

und die Sendung wurde dann nach Zollbearbeitung ausgeliefert.

Aktuell bzw. anscheinend teils schon seid dem 01.08.2015 kommt nun aber ein Schreiben das einen dazu auffordert,

gleichzeitig aber die Sendung nur abarbeitet wenn man 28,50€  zusätzliche Bearbeitungsgebühren,

zu der vom Zoll erhobenen Einfuhrumsatzsteuer zusätzlich entrichtet,

für zumal meist kleine Einkäufe mit 20-60€ die nicht als Pakete verschickt werden.

Üblich bei anderen Paketdiensten wie DHL Fedex sind meist 10-14€ nur bei der GDSK meist (EPS-Sendungen)

koste es schon länger knapp 25€,  dort kann man aber zumindest selbst die Papiere Online einreichen

(wenn auch ziemlich umständlich und zeitaufwendig).

Also bei einer Postsendung wo außen nur die Rechnung am Paket fehlt, für 10-20 Min Arbeit ca. einen guten halben Tageslohn eines Facharbeiters entrichten soll ohne entsprechende Gegenleistung.


Der Handelskrieg Deutschland gegen die Welt ist somit bei Beamten des Zolls und der Deutschen Post bereits schon länger aktiv

auch ganz ohne Donald Trump.

Und wer am Ende die Zölle bezahlt sollte auch jedem klar sein, am Ende immer der Endverbraucher.


Technisch besteht ja praktisch kaum ein Unterschied ob der Rechnungs-Beleg schon am Paket klebt

oder per eMail eingereicht wird zumal das Anschreiben an den Kunden und die Zollrechnung ja oder so erstellt werden muss.

Wird dieser nicht nach gereicht gehen diese ganzen Sendung mit hohen Transportkosten wieder an den Absender zurück,

schlecht für die Umwelt, gut für den Paketdienst den dies offensichtlich ja nicht stört,

also die Deutsche Post anscheinend da ihr Zusatz-Gewinn.

Dann bliebt einem nur noch die bezahlten Kosten per Paypal oder Kreditkarte zu reklamieren,

bei nicht Erhalt der Ware was aber auch nicht immer akzeptiert wird bzw. wenn die Sendungsverfolgung nicht eindeutig ist.


Einzige Empfehlung die wir derzeit geben können, schreiben sie bei jedem Auslands-einkauf dem Verkäufer das er explizit die Rechnung außen an der Sendung anbringen muss. Zudem sollten sie sich bei derartigen Methoden bei ihrer Zollstelle beschweren über solche Abzocker-Methoden und dem Unternehmen Deutsche Post so in seinem Ruf auf Dauer auch nur Schaden kann.


Eine Garantie mit der Rechnung am Paket gibt es aber auch nicht.

Weil der Zoll hatte mir kürzlich eine solche Zahlungsaufforderung geschickt,

wo sogar draußen am Paket eindeutig die Rechnung befestigt war, also selbst da wird noch betrogen.

Vorher wurde aber erst mal versucht zusätzlich 28,50€ einzustreichen.


Autor: Autorenportal Weblexikon.com

Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 18. Juli 2018 um 09:45 Uhr
 
Richtig Haare waschen: Diese Technik ist besonders schonend - und sorgt für Traumhaar PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Administrator   
Mittwoch, den 27. Juni 2018 um 08:43 Uhr


Richtig Haare waschen: Diese Technik ist besonders schonend - und sorgt für Traumhaar

Star-Friseur Dennis Creuzberg und BWT geben nützliche Tipps

Die Haare mit lauwarmem Wasser gründlich ausspülen. Abschließend mit kaltem Wasser durchspülen, um die Schuppenschicht der Haare zu schließen.

Die richtige Haarwäsche

[ Fotos ]

Mondsee (pts/19.06.2018/10:25) Wasser, Shampoo, Spülung - beim Haare waschen kann man nicht viel falsch machen? Weit gefehlt! Star-Friseur Dennis Creuzberg und BWT geben Tipps zur idealen Wasch-Technik, verraten die wichtigsten Dos & Don'ts und erklären, welchen Einfluss die Wasserhärte auf Haare und Kopfhaut hat.

Beauty-Routine Haare waschen

Der schönste Moment während eines Friseurbesuchs ist wohl die Haarwäsche: Bei der ausgiebigen Kopfmassage kann man so richtig entspannen - und auch die Haare freuen sich über die Sonderbehandlung. Kein Wunder, macht man sich doch unter der heimischen Dusche nicht allzu viele Gedanken um diesen Teil der Beauty-Routine. Die Folge einer nachlässigen Pflege: strohiges, glanzloses Haar. "Generell gilt, dass beim Haare waschen weniger das Haar an sich als die Kopfhaut und der Ansatz gereinigt werden sollen", sagt Profi-Friseur Dennis Creuzberg. "Besonders wichtig ist dabei, auf die Wassertemperatur zu achten. Zu heißes Wasser strapaziert die Haare, da es ihre Schuppenschicht öffnet. Dem kann man jedoch entgegenwirken, indem man sie am Ende der Wäsche nochmals kalt abbraust. Dadurch schließt sich die Schuppenschicht wieder."

Die perfekte Technik

Und so wäscht der Profi: Im ersten Schritt sollte man das Haar vor der Wäsche entwirren, um hinterher nicht an den Knoten zu verzweifeln und das Haar zu schädigen. Anschließend verteilt man eine walnussgroße Menge des Shampoos auf den Handinnenflächen und trägt es auf die Kopfhaut auf. Dort wird es mit leicht kreisenden Bewegungen einmassiert. Tipp: Längen und Spitzen nicht extra einschäumen oder gar rubbeln - denn sie werden beim Ausspülen automatisch mitgewaschen. Die schonende Alternative ist es, den Schaum sorgsam in die Längen zu drücken. "Zudem sollten die Haare niemals über Kopf gewaschen werden, denn dies ist eine unnatürliche Haltung für das Haar, das im nassen Zustand sowieso sehr empfindlich ist", erklärt der Experte. "Außerdem ist es wichtig, die Haare sehr gründlich auszuspülen, um wirklich alle Produktrückstände zu entfernen, da diese sonst die Kopfhaut reizen könnten."

Hartes Wasser stresst Haare und Kopfhaut

Was viele nicht wissen: Neben nicht gründlich ausgespülten Pflegeprodukten kann auch die Wasserhärte für eine juckende, gereizte Kopfhaut verantwortlich sein. Besonders kalkhaltiges Wasser kann Haare und Kopfhaut auf Dauer austrocknen. "Weiches, kalkarmes Wasser hinterlässt nicht nur ein angenehmes Gefühl auf der Kopfhaut, die Haare werden so bereits bei der Wäsche besonders schonend gepflegt", so Creuzberg. Hat man zuhause mit kalkhaltigem Wasser zu kämpfen, sollte man seine Haare jedoch nicht zu oft waschen, um sie nicht unnötig zu belasten. Alle drei Tage sind laut dem Haar-Experten völlig ausreichend - benutzt man allerdings täglich Gel, Wachs oder Haarspray, müssen die Produkte Tag für Tag ausgespült werden, da sonst die Haarwurzeln verkleben könnten.

Schonende Pflege nach dem Waschen

Um seine Haare auch nach dem Waschen nicht unnötig zu strapazieren, sollte man sie nur leicht in einem Handtuch ausdrücken - und auch hier keinesfalls rubbeln. "Das Haar könnte sich sonst verknoten", warnt der Profi-Friseur. "Im nassen Zustand ist es außerdem besonders empfindlich, da es leicht überdehnen und reißen kann." Auch regelmäßiges Föhnen belastet die Haare auf Dauer. Die zeitraubende, aber schonendere Alternative: Lufttrocknen. "Wenn es allerdings doch mal schnell gehen muss, sollte man am besten einen Ionen-Fön verwenden", sagt Creuzberg. "Dieser reichert die Luft mit negativ geladenen Teilchen an, die das Wasser schneller verdunsten lassen - sodass die Haare nicht länger als nötig der heißen Luft ausgesetzt sind."

Step by Step: Richtig Haare waschen

Schritt 1: Die Haare vor dem Waschen mit einer Bürste vorsichtig entwirren.

Schritt 2: Den Kopf in den Nacken legen und die Haare vollständig nass machen.

Schritt 3: Einen etwa wallnussgroßen Klecks Shampoo auf den Handinnenflächen verteilen und auf die Kopfhaut auftragen.

Schritt 4: Das Shampoo mit leicht kreisenden Bewegungen sanft in die Kopfhaut einmassieren.

Schritt 5: Die Haare mit lauwarmem Wasser gründlich ausspülen. Abschließend mit kaltem Wasser durchspülen, um die Schuppenschicht der Haare zu schließen.

Schritt 6: Die Haare entweder mit einem Ionen-Föhn oder an der frischen Luft trocknen.

Wer in seiner Region stark kalkhaltiges Wasser bezieht, kann mit einer Weichwasseranlage jedoch Abhilfe schaffen: Der AQA perla von BWT https://bit.ly/2L5DBy2 beispielsweise, nimmt den Kalk aus dem Wasser und macht es seidenweich. Es erleichtert so dem Haar die Aufnahme von Pflegeprodukten, verhindert die Ablagerung von Kalk und das Austrocknen der Haare, damit das Haar wieder strahlt und glänzt.

(Ende)
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Revolution oder Evolution: Experten orten Reformbedarf im Steuersystem PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Administrator   
Montag, den 18. Juni 2018 um 14:49 Uhr


Revolution oder Evolution: Experten orten Reformbedarf im Steuersystem

Hochkarätige Diskussionsveranstaltung von TPA zeigt Handlungsbedarf auf

Das hochkarätig besetzte Podium (Foto: TPA/Karl Michalski)

Das hochkarätig besetzte Podium (Foto: TPA/Karl Michalski)

Wien (pts/18.06.2018/11:48) Ist unser aktuelles Steuersystem fit für die Herausforderungen der Zukunft - rund um Digitalisierung und Globalisierung? Oder braucht Österreich eine Revolution im Steuerrecht? Das diskutierte eine hochkarätige Runde aus Wirtschaft, Wissenschaft und Arbeitnehmervertretung auf Einladung von TPA. Fazit: Auf viele Fragen rund um neue digitale Geschäftsmodelle und global tätige Player muss das Steuersystem dringend Antworten finden - national und international.

Rasche und einfache Lösungen gibt es in der Steuergesetzgebung nicht - darüber herrschte Konsens bei der Veranstaltung "Face Tomorrow" des Beratungsunternehmens TPA, die am 13. Juni im Haus der Industrie in Wien über die Bühne ging. Ansonsten gingen die Meinungen darüber, ob und in welchem Ausmaß wir eine Revolution im Steuerrecht brauchen, teilweise aber weit auseinander. Fakt ist: Das nationale und internationale Steuerrecht hält nicht mehr Schritt mit aktuellen digitalen Geschäftsmodellen wie (global tätigen) Onlineshops & Co. Was kann, was muss dagegen getan werden? Und wie kann dieses gewaltige Steuerpotenzial gehoben werden? Das wollten der Moderator des Abends, Industriemagazin-Herausgeber Hans-Florian Zangerl, und Gastgeberin Veronika Seitweger, TPA-Partnerin, mit ihren Gästen klären.

Gemeinsame Lösung dringend gefragt

Voestalpine Vorstandsmitglied Robert Ottel fordert einen gravierenden Umbruch: "Wir sehen massive Veränderungen - bei den Wertschöpfungsketten, durch die Digitalisierung, und auch durch die Mobilität der Arbeitskräfte. Darauf müssen die Steuersysteme erst eingestellt werden", ist der Spitzenmanager überzeugt. Die Umsetzung sei jedoch schwierig, da der Steuerwettbewerb zwischen den Staaten eine supranationale Lösung verhindere: "Dabei wäre eine solche gemeinsame Lösung dringend notwendig", so Ottel.

Er fordert auch einfachere und schnellere Handlungsmechanismen für die Unternehmen. Betriebsprüfungen dauerten viel zu lange, für jede Kleinigkeit werden neue Regelungen entwickelt, kritisiert der Voestalpine-Vorstand Gesetzgebung und Finanzverwaltung: "Weiterwurschteln wie bisher reicht da nicht mehr."

Neue Antworten finden

Auch von Arbeitnehmerseite wurde die Forderung nach einer Revolution im Steuerrecht bekräftigt - wenn auch mit anderem Fokus. Werner Muhm, ehemaliger Direktor der Arbeiterkammer: "Wir müssen Antworten finden auf aktuelle Tendenzen wie die sinkende Lohnquote, die digitalisierte Wirtschaft oder shared economy - in diesen Bereichen entgehen uns die Besteuerungssubstrate." Als größtes Problem im derzeitigen System sieht Muhm die überhöhten Steuern im Bereich der Lohnabgaben - also beim Dienstgeberbeitrag zum FLAF, Kommunalsteuer und Wohnbauförderungsbeitrag. Hier fallen in Österreich um 7,5 Prozent mehr Abgaben an als im Schnitt der anderen EU-Länder. Auch die Ressourcenbesteuerung im Energiebereich sieht Muhm als dringend notwendige Maßnahme für Österreich. Der effektive Körperschaftsteuersatz sei für ein hochentwickeltes Industrieland dagegen nach wie vor durchaus attraktiv.

Mehr indirekte Steuern gefordert

Keynotespeaker Christian Helmenstein, Bereichsleiter für Wirtschaftspolitik und Chefökonom der Industriellenvereinigung, ortet ebenfalls großen Handlungsbedarf, da sich die Umfeldbedingungen durch die Digitalisierung und Internationalisierung in atemberaubendem Tempo änderten. Die notwendigen Eckpunkte aus Sicht des Wirtschaftsexperten: "Wir müssen mit der Steuerquote insgesamt auf ein Niveau unter 40 % kommen, um international wettbewerbsfähig zu bleiben. Außerdem sollte unser Steuersystem künftig stärker proportional und weniger progressiv besteuern. Und: Wir müssen viel stärker auf indirekte Steuern setzen als auf direkte - nur die führen zu einer ausgewogenen Spielanordnung im Vergleich zu unseren internationalen Wettbewerbern."

Im Bereich der Digitalisierung werde das Steuersubstrat derzeit nicht ausgeschöpft. "Dieses Potenzial könnten wir nutzen, um andere direkte Steuern abzusenken." Sein konkreter Ansatz: "Durch die Aggregation von Daten wird Wert geschaffen. Die Rechte an den Daten müssen wir zuordnen und deren Nutzung besteuern."

Betriebsstätte neu denken

Zwar keine tatsächliche Revolution, sehr wohl aber deutliche Anpassungen hält TPA-Partnerin und Steuerexpertin Iris Burgstaller für unbedingt notwendig. An den Grundsätzen der österreichischen Steuersystematik solle man festhalten, aber: "Es ist dringend erforderlich, zu einem globalen Konsens zu kommen und international Rechtssicherheit herzustellen." Dies sei zwar auf EU-Ebene weniger problematisch, mit den USA oder China sei eine Akkordierung aber sehr schwierig.

Entscheidend sei auch, dass es Unternehmen - vor allem KMU - einfacher gemacht werde, ihren steuerlichen Pflichten nachzukommen. "Es muss leichter werden, die Gesetze zu befolgen, und sie müssen verständlicher werden, damit man nicht jahrelang Steuerrisiken mitschleppt", so die Expertin. Das sei derzeit jedoch ein Wunschgedanke. "Neben den Nationalstaaten kommen auch aus der OECD, den G20, der EU laufend Ansätze für neue Gesetze und Regelungen. Es scheint derzeit alles noch komplizierter zu werden", weiß die Expertin für Internationales Steuerrecht.

Was die Anpassung des Steuersystems an die Digitalisierung betrifft, gibt es zwar radikale Ansätze wie beispielsweise eine "Destination Tax", bei der eine Besteuerung im Land des Point of Sales erfolgt. Allerdings erscheint ein "Finetuning" der Besteuerung im Hinblick auf neue Wertschöpfungstreiber - User, Daten, Plattformen, Kundenzufriedenheit - eher auch auf international breiter Ebene umsetzbar, so Burgstaller.

Bessere Vorbereitung bei Steueränderungen

Eine Evolution statt einer Revolution im Steuerrecht fordert Michael Lang, Vorstand des Institutes für Österreichisches und Internationales Steuerrecht an der WU Wien. Und er kritisiert, dass die Gesetze zu wenig durchdacht und geplant werden - sowohl auf österreichischer als auch auf EU-Ebene. "Steueränderungen müssen sorgfältiger vorbereitet werden - zuletzt gab es nicht einmal ausreichende Begutachtungsverfahren", kritisiert der Universitätsprofessor: "Dabei wird das System durch Zinsschranke & Co künftig noch komplizierter". Das Einstimmigkeitserfordernis auf EU-Ebene sieht er als Hemmschuh für die künftige Entwicklung - ebenso wie die "Hyperaktivität auf dem Gebiet der direkten Steuern". Steuer-Aktionismus greife nur punktuell, kritisiert Lang. Bemessungsgrundlagen zu harmonisieren, würde es für internationale Unternehmen deutlich einfacher machen und führe auch zu einem transparenteren Wettbewerb, so Lang.

Fazit von TPA-Partnerin Veronika Seitweger: "Es muss noch viele Diskussionen wie diese geben, um zu nachhaltigen Veränderungen im Steuersystem zu kommen."

TPA: Zahlen & Fakten
TPA ist eines der führenden Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsunternehmen in Mittel- und Südosteuropa. Das Dienstleistungsangebot umfasst Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung. Die TPA Gruppe ist in elf Ländern in Mittel- und Südosteuropa tätig: Albanien, Bulgarien, Kroatien, Österreich, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn. Die TPA Gruppe beschäftigt rund 1.200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an 27 Standorten.

Die TPA Gruppe ist ein unabhängiges Mitglied der Baker Tilly Europe Alliance. Das Baker Tilly International Netzwerk besteht aktuell aus 126 unabhängigen Mitgliedern in 147 Ländern mit insgesamt 33.600 Mitarbeitern und 796 Büros und zählt mit diesem Angebot zu den "Top Ten" der weltweit tätigen Beratungsnetzwerke.

(Ende)
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Amazon löschte "versehentlich" Buch-Rezensionen PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Administrator   
Sonntag, den 17. Juni 2018 um 10:17 Uhr


Amazon löschte "versehentlich" Buch-Rezensionen

Autoren höchst verärgert: Zahlreiche Reviews einfach verschwunden

Bücher: Technischer Fehler löscht Amazon-Reviews (Foto: Lupo, pixelio.de)

Bücher: Technischer Fehler löscht Amazon-Reviews (Foto: Lupo, pixelio.de)

Seattle (pte/15.06.2018/12:30) Der Online-Versandhändler Amazon http://amazon.com hat übereinstimmenden Medienberichten zufolge Bücher-Bewertungen von zahlreichen Kunden entfernt und andere daran gehindert, neue zu veröffentlichen. In der Folge steht das Unternehmen stark in der Kritik von Autoren, Bloggern und Verlagen. Amazon macht derzeit temporäre "technische Probleme" dafür verantwortlich.

Schaden für kleine Autoren

Die Autorin Isabella May gibt gegenüber "The Bookseller" an, dass bei zwei ihrer Romane, Rezensionen verschwunden seien. "Für einen hochkarätigen Autor, der vielleicht nicht mehr das Bedürfnis hat, Rezensionen zu überprüfen, ist dies sicher nicht schlimm. Aber für einen Neueinsteiger ist es das und sehr peinlich - vor allem, weil mein Verlag ausschließlich online und über Amazon agiert", so May.

Amazon hat Tools und Richtlinien zur Bekämpfung gefälschter Bewertungen entwickelt, die Probleme mit gekauften Reviews regeln sollen. Als May mit Amazon Kontakt aufnahm, wurde sie damit abgefertigt, dass die entfernten Bewertungen nicht online zurückgebracht werden könnten, weil sie gegen die Richtlinien von Amazon verstoßen hätten. Amazon ließ jedoch offen, welche Reviews einen Verstoß dargestellt hätten, sondern verwies stattdessen bloß auf seine Community-Richtlinien, die einen Abschnitt darüber enthalten, wie das Unternehmen "Reviews einschränken kann, wenn ungewöhnliches Verhalten festgestellt wird".

Nur ein technischer Fauxpas

Auch andere Autoren sind bereits auf den Schwund vieler Bücher-Bewertungen aufmerksam geworden und kritisieren, dass ihr Umsatz davon lebe, dass andere Nutzer öffentlich ihre Meinung kund täten und die Publikation bewerteten. Ein Amazon-Sprecher gab gegenüber "The Bookseller" an, dass ein technisches Problem im letzten Monat einige Buch-Rezensionen beeinflusst hätte, wodurch verhindert worden sei, dass sie eingereicht und angezeigt würden.

"Diese Probleme wurden schnell gelöst und wir entschuldigen uns für etwaige Unannehmlichkeiten. Kundenrezensionen sind eines der wertvollsten Tools, die wir Kunden anbieten, um fundierte Kaufentscheidungen zu treffen, und wir arbeiten hart daran sicherzustellen, dass sie ihren Job machen", so der Sprecher.

(Anm. der Red.: Da ist eher die Frage was Amazon unter "ihren Job machen versteht" nach unseren Erfahrungen wird da unter den Händler ziemlich gemoschelt, die einen bekommen Gewinne zugeschoben, den anderen werden blockiert oder wenn sie gar Artikel unter eigenen Marken anbieten von der Amazon-Plattform sogar ohne Einspruchsmöglichkeit einfach verbannt (unabhängig von erstklassigen Kundenbewertungen), fair ist was ganz anderes, zumal Amazon der Meinung ist das sie zu ihrem Vorteil nach ihrer Fasson alles festlegen können wie sie wollen (rechtlich hat man als kleiner Händler da eh Null Chance), besser wären öffentliche Verkaufsplattformen mit ebenfalls geprüften Artikel-Bewertungen die nicht unter der Vorherrschaft einer einzelnen Firma stehen die sich letztlich auch nur an der Arbeit anderer bereichert)

(Ende)
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Zuletzt aktualisiert am Sonntag, den 17. Juni 2018 um 10:28 Uhr
 
Deutsche Firmen verkaufen illegale Gifte im Ausland PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Administrator   
Donnerstag, den 14. Juni 2018 um 18:36 Uhr


Deutsche Firmen verkaufen illegale Gifte im Ausland

Auch Reedereien lassen Schiffe trotz Verbots in Bangladesch entsorgen

Illegale Abwrackung von Schiffen in Bangladesch in der Kritik (Foto: oeko.de)

Illegale Abwrackung von Schiffen in Bangladesch in der Kritik (Foto: oeko.de)

Freiburg (pte/14.06.2018/13:30) Laut einer aktuellen Fallstudie des Öko-Instituts http://oeko.de bieten deutsche Chemieunternehmen besonders gefährliche, in der EU verbotene Pestizide im Ausland an. Ein anderes Beispiel belegt, dass deutsche Reedereien ihre Schiffe in Bangladesch entsorgen lassen, obwohl dies gesetzeswidrig ist.

Recycling häufig Fehlanzeige

In seiner Fallstudie zu Pestiziden legt das Öko-Institut den Schwerpunkt auf besonders gefährliche Chemikalien. Viele von ihnen sind unmittelbar toxisch; sie führen beim Einatmen oder bei der Anwendung zu schweren Vergiftungen. Andere wirken langfristiger, indem sie krebserregend sind, den Hormonhaushalt negativ beeinflussen oder das Erbgut schädigen. Gelangen sie in Böden und Gewässer, können sie ihren Weg in Nahrungsmittel und Trinkwasser finden. Andere Chemikalien sind äußerst schädlich für Bienen.

Den Ergebnissen der Freiburger nach gelangen die besagten Schiffe deutscher Reedereien zumeist über Zwischenhändler zur Verschrottung nach Bangladesch. Dort werden sie statt in geeigneten Recycling-Einrichtungen direkt am Strand auseinandergenommen. Dabei gelangen Schweröle, Asbest und weitere Gefahrstoffe ins Meer; Arbeiter kommen häufig ungeschützt mit ihnen in Berührung. Die Folge sind Arbeitsunfälle und Vergiftungen sowie Verseuchungen des Meerwassers. Nach internationalem und europäischem Recht ist die nicht fachgerechte Entsorgung ausgedienter Schiffe in Bangladesch verboten.

"Verantwortung übernehmen"

"Alle drei Fallstudien zeigen, dass deutsche Unternehmen ihrer Verantwortung zur Wahrung von Menschenrechten und Umweltschutz nur unzureichend nachkommen", kritisiert Nele Kampffmeyer, Expertin für nachhaltige Unternehmensführung am Öko-Institut. "Solange keine gesetzlichen Regelungen existieren, können Unternehmen zwischen Geschäftsinteressen und Menschenrechten abwägen. Aus unserer Sicht muss der Schutz von Mensch und Umwelt jedoch über finanziellen Interessen stehen", unterstreicht die Fachfrau abschließend.

(Ende)
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32 Prozent Erneuerbaren-Ziel für Europa ist eine große Enttäuschung PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Administrator   
Donnerstag, den 14. Juni 2018 um 18:36 Uhr


32 Prozent Erneuerbaren-Ziel für Europa ist eine große Enttäuschung

IG Windkraft: Bremser und Verhinderer haben sich durchgesetzt

St. Pölten (pts/14.06.2018/12:30) Gestern hat es auf EU-Ebene eine Entscheidung für das Erneuerbare-Energien-Ziel bis 2030 gegeben. "Das Ergebnis von 32 Prozent Erneuerbaren-Anteil bis 2030 in der EU ist eine große Enttäuschung", bemerkt Stefan Moidl und ergänzt: "Um das Pariser Klimaabkommen einzuhalten, hätten wir 45 Prozent gebraucht. Leider hat sich auch Österreich nicht offensiv als Vorreiter des Ausbaus der erneuerbaren Energien positioniert."

Gestern wurde bei den sogenannten "Trilog-Verhandlungen", zwischen Europäischer Kommission, Europäischem Parlament und Europäischem Rat ein Kompromiss für die Erneuerbaren-Zielsetzung bis 2030 erzielt. "Die Branche ist sehr enttäuscht", bemerkt Stefan Moidl, Geschäftsführer der IG Windkraft und führt weiter aus: "32 Prozent Erneuerbaren-Ziel für 2030 kann man nur als faulen Kompromiss bezeichnen. Hier haben sich die Bremser, Zögerer und Verhinderer durchgesetzt." Um dem Pariser Klimaabkommen gerecht zu werden, hätte die Zielsetzung bei 45 Prozent festgelegt werden müssen. Das europäische Parlament hatte mindestens 35 Prozent gefordert.

"Offenbar haben im Europäischen Rat, der mit 27 Prozent in die Verhandlungen gegangen ist, die Bremser die Zügel fest in der Hand gehabt. Leider hat sich auch Österreich nicht offensiv für mindestens 35 Prozent eingesetzt", bedauert Moidl und ergänzt: "Als kleiner Lichtblick kann hier nur die Anpassungsklausel im Jahr 2023 angesehen werden, wodurch vielleicht in fünf Jahren die Versäumnisse korrigiert werden können. Dies zeigt aber auch für mich, dass hier eigentlich ein Kompromiss mit schlechtem Gewissen beschlossen wurde."

Offen ist noch, wie die Ziele gesichert bis 2030 erreicht werden können. Diese Entscheidung soll ebenfalls noch in diesem Monat fallen und in der Gonvernace-Verordnung festgelegt werden. "Hier ist zu hoffen, dass zumindest die niedrigen Ziele so weit gesichert werden können, dass die erneuerbaren Kapazitäten auch wirklich gebaut werden", bemerkt Moidl.

Österreich muss sich endlich auf die Seite der Energiewende schlagen

Für die österreichische Präsidentschaft bleiben noch große Teile des Winterpaketes zu Verhandeln. Die Richtlinie die den Strommarkt an die Notwendigkeiten der erneuerbaren Energien anpassen soll, wird im nächsten Halbjahr abzuschließen sein. "Hier hat Österreich einmal mehr die Chance, seine zögerliche Position zu verlassen und auf die Seite der Vorreiter für die Energiewende zu wechseln", hofft Moidl abschließend.

(Ende)
IG Windkraft

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